Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit von Bürgern zwischen 55 und 60 Jahren (Aktion 55) im Rahmen der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002
Vom 19. Dezember 2001
I.
Die
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit von Bürgern zwischen 55 und 60 Jahren (Aktion 55) vom 17. Juni 1997 (SächsABl. SDr. S. S306), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31. Januar 2001 (SächsABl. S. 163) wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 2 wird die Angabe „150 DM“ durch „77 EUR“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2001
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf