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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen im Freistaat Sachsen vom 5. Juni 1997 (SächsGVBl. S. 493)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
zur Änderung der Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zum Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen im Freistaat Sachsen

Vom 5. Juni 1997

Aufgrund von

1.
§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 9 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchst. a und Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) vom 15. September 1986 (BGBl. I S. 1505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1440),
2.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vom 4. April 1995 (SächsGVBl. S. 133)

wird verordnet:

§ 1

Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zum Schutz der Pflanzkartoffelerzeugung in Gesundlagen im Freistaat Sachsen vom 8. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1348) wird wie folgt gefaßt:

Anlage 
(zu § 1 Abs. 1)

Als Gesundlagen für die Pflanzkartoffelerzeugung der Kategorie Basispflanzgut im Freistaat Sachsen werden eingestuft (Gemeindegebiete Stand: 1. April 1996):

Landkreis Stollberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Landkreis Stollberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinden Gemeindeteile
Zwönitz  
Beutha  
Stollberg/Erzgeb.: Gemeindeteil Gablenz
  Gemeindeteil Oberdorf
  Gemeindeteil Hoheneck
Dorfchemnitz  
Brünlos  
Hormersdorf  

Landkreis Aue-Schwarzenberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Landkreis Aue-Schwarzenberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Lößnitz  
Affalter  
Aue: Gemarkung Alberoda

Landkreis Freiberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Landkreis Freiberg mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Sayda  
Großwaltersdorf  
Leubsdorf: Gemeindeteil Leubsdorf
  Gemeindeteil Schellenberg
  Gemeindeteil Hohenfichte
  Gemeindeteil Metzdorf
Großhartmannsdorf  
Frauenstein  
Lichtenberg/Erzgebirge  
Rechenberg-Bienenmühle: Gemeindeteil Clausnitz/Erzgeb.
Neuhausen/Erzgebirge: Gemeindeteil Cämmerswalde
  Gemeindeteil Neuwernsdorf
  Gemeindeteil Rauschenbach
Dorfchemnitz bei Sayda  
Weißenborn/Erzgebirge: Gemeindeteil Berthelsdorf/Erzgeb.
Mulda/Sachsen  
Langenau  
Brand-Erbisdorf: Gemeindeteil St. Michaelis
  Gemeindeteil Linda
Eppendorf  

Mittlerer Erzgebirgskreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Mittlerer Erzgebirgskreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Dörnthal  
Pockau/Flöhatal: Gemeindeteil Forchheim
  Gemeindeteil Wernsdorf
  Gemeindeteil Nennigmühle
Lippersdorf  
Reifland  
Borstendorf  

Vogtlandkreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Vogtlandkreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Oelsnitz: Gemeindeteil Raasdorf
Mühlental: Gemeindeteil Zaulsdorf
  Gemeindeteil Willitzgrün
  Gemeindeteil Tirschendorf
  Gemeindeteil Oberwürschnitz

Landkreis Bautzen mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Landkreis Bautzen mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Malschwitz/Malešecy  
Kubschütz/Kubšicy  
Bautzen/Budyšin: Gemeindeteil Burk
  Gemeindeteil Niederkaina
Neschwitz/Njeswacidlo: Gemeindeteil Saritsch
  Gemeindeteil Weidlitz
  Gemeindeteil Krinitz
  Gemeindeteil Pannewitz
  Gemeindeteil Loga
  Gemeindeteil Uebigau
  Gemeindeteil Luga
Radibor/Radwor: Gemeindeteil Quoos
  Gemeindeteil Brohna
  Gemeindeteil Bornitz
  Gemeindeteil Radibor
  Gemeindeteil Camina
  Gemeindeteil Schwarzadler
  Gemeindeteil Neu-Bornitz
  Gemeindeteil Neu-Brohna
Kleinwelka/Maly Wielkow: Gemeindeteil Milkwitz
  Gemeindeteil Cölln
  Gemeindeteil Lubachau
  Gemeindeteil Kleinwelka
  Gemeindeteil Großbrösern
Hochkirch/Bukecy: Gemeindeteil Meschwitz
  Gemeindeteil Steindörfel
  Gemeindeteil Wuischke
  Gemeindeteil Neuwuischke
  Gemeindeteil Hochkirch
  Gemeindeteil Kuppritz
  Gemeindeteil Neukuppritz
  Gemeindeteil Pommritz
  Gemeindeteil Wawitz
  Gemeindeteil Rodewitz
  Gemeindeteil Niethen
  Gemeindeteil Plotzen
  Gemeindeteil Sornßig
  Gemeindeteil Lehn
  Gemeindeteil Jauernick
Weißenberg/Wspork: Gemeindeteil Belgern
  Gemeindeteil Wurschen
  Gemeindeteil Drehsa
Großdubrau: Gemeindeteil Kronförstchen

Niederschlesischer Oberlausitzkreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen:

Niederschlesischer Oberlausitzkreis mit den Gemeinden oder Gemeindeteilen
Gemeinde Gemeindeteile
Vierkirchen: Gemeindeteil Buchholz
  Gemeindeteil Tetta
  Gemeindeteil Melaune
  Gemeindeteil Döbschütz
  Gemeindeteil Prachenau
  Gemeindeteil Heideberg
  Gemeindeteil Arnsdorf
Reichenbach/O. L.: Gemeindeteil Dittmannsdorf
  Gemeindeteil Krobnitz
  Gemeindeteil Meuselwitz

Sind bei einer Gemeinde keine gesonderten Gemeindeteile aufgeführt, ist das gesamte Gemeindegebiet als Gesundlage eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Juni 1997

Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Dr. Rolf Jähnichen

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1997 Nr. 15, S. 493
    Fsn-Nr.: 632

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. Juli 1997

    Fassung gültig bis: 3. Mai 2009