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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung)

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung) vom 10. Dezember 2013 (SächsABl. S. 1279)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung)

Vom 10. Dezember 2013

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung) vom 1. Dezember 2011 (SächsABl. S. 1784), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1790), wird wie folgt geändert:

In Nummer 7 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2013“ durch die Angabe „31. Dezember 2015“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2013

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2013 Nr. 52, S. 1279
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Dezember 2013

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2015