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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Bestimmung der Höchstgrenze für die Gewährung der allgemeinen Ausgleichszahlungen für Ölsaaten im Erntejahr 2000

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Bestimmung der Höchstgrenze für die Gewährung der allgemeinen Ausgleichszahlungen für Ölsaaten im Erntejahr 2000 vom 2. Oktober 2000 (SächsGVBl. S. 442)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Bestimmung der Höchstgrenze für die Gewährung der allgemeinen Ausgleichszahlungen für Ölsaaten im Erntejahr 2000

Vom 2. Oktober 2000

Aufgrund von § 9 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung über eine Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Flächenzahlungs-Verordnung) vom 6. Januar 2000 (BGBl. I S. 15) wird verordnet:

§ 1

Die Höchstgrenze für die Gewährung der allgemeinen Ausgleichszahlungen für Ölsaaten nach den Vorschriften des Dritten Abschnittes der Flächenzahlungs-Verordnung wird für das Erntejahr 2000 auf 8,5 Prozent der aus den Anträgen Agrarförderung des Jahres 2000 hervorgehenden und im Freistaat Sachsen bewirtschafteten Ackerfläche des Erzeugers festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Bestimmung der Höchstgrenze für die Gewährung der allgemeinen Ausgleichszahlungen für Ölsaaten in den Erntejahren 1998 und 1999 vom 18. September 1998 (SächsGVBl. S. 485) außer Kraft.

Dresden, den 2. Oktober 2000

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 14, S. 442
    Fsn-Nr.: 630-4/5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Oktober 2000

    Fassung gültig bis: 3. Mai 2009