Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlußzeugnissen der Mittelschule und Abschlußzeugnissen der Mittelschule für Schulfremde
Az.: 31-6631.10/22
Vom 17. September 1997
[Geändert durch VwV vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421), durch
VwV vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 434) und durch
VwV vom 11. April 2006 (MBl. SMK S. 181)
1 Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Mittelschulen im Freistaat Sachsen.
2 außer Kraft
3 außer Kraft
4 außer Kraft
5 Abschlußzeugnisse
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstands des Schülers am Ende des Abschlußjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an den Mittelschulen die als
Anlage 4
(Hauptschulabschluß),
Anlage 5
(qualifizierender Hauptschulabschluß) und Anlage 6 (Realschulabschluß) beigefügten Formulare „Abschlußzeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 vierseitig entsprechend zu verwenden.
6 außer Kraft
7 Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.
Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler