Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlußzeugnissen der Mittelschule und Abschlußzeugnissen der Mittelschule für Schulfremde
Az.: 31-6631.10/22
Vom 17. September 1997
[Geändert durch VwV vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421) und durch VwV vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 434)
1 Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Mittelschulen im Freistaat Sachsen.
2 außer Kraft
3 außer Kraft
4 außer Kraft
5 Abschlußzeugnisse
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstands des Schülers am Ende des Abschlußjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an den Mittelschulen die als Anlage 4 (Hauptschulabschluß), Anlage 5 (qualifizierender Hauptschulabschluß) und Anlage 6 (Realschulabschluß) beigefügten Formulare „Abschlußzeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 vierseitig entsprechend zu verwenden.
6 Abschlußzeugnisse für Schulfremde
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstands sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schulfremde die als Anlage 7 „Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde“, Anlage 8 „Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde“ und Anlage 9 „Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde“ beigefügten Formulare im Format DIN A4 vierseitig entsprechend zu verwenden.
7 Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 1997 in Kraft.
Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler
geltende Fassung bis zum 31. August 2004