Änderungsvorschriften
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie
vom 12. Mai 2021
(SächsABl. S. 644)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen
Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher
vom 28. Februar 2022
(SächsABl. S. 433)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von
Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds
vom 30. August 2022
(SächsABl. S. 1119)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
vom 5. Oktober 2022
(SächsABl. S. 1257)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten
vom 5. Oktober 2022
(SächsABl. S. 1254)
Enthalten in der
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
vom 28. November 2021
(SächsABl. SDr. S. 224)
Außer Kraft gesetzt durch
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung des Mittelstands durch Darlehen
vom 7. Juli 2023
(SächsABl. S. 1036)