Ausbildungsplan
des Regierungspräsidiums Chemnitz
für die fachtheoretische Ausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Vom 31. August 2001
Das Regierungspräsidium Chemnitz erlässt gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460) diesen Ausbildungsplan:
- 1.
- Ziel der Ausbildung
- Die an der Verwaltungspraxis orientierte Ausbildung vermittelt die fachtheoretischen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, die zum selbstständigen und dienstleistungsorientierten Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben des mittleren Dienstes erforderlich sind. Neben Grundlagenwissen werden insbesondere methodische, soziale und kommunikative Grundkompetenzen vermittelt. Gegenstand der Ausbildung sind auch Themen der staatsbürgerlichen Bildung. Die Herausbildung des Verständnisses für gesellschaftspolitische Fragen ist zu fördern (§ 2 Abs. 2 SächsAPOmVwD).
- 2.
- Ablauf der Ausbildung
- Die Ausbildungsdauer beträgt einschließlich der Staatsprüfung regelmäßig zwei Jahre.
Die Ausbildung beginnt jeweils im September. Der genaue Tag des Ausbildungsbeginns und die lehrveranstaltungsfreien Zeiten werden durch die Ausbildungseinrichtung festgelegt.
Die Ausbildung besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung von je zwölf Monaten Dauer. Die fachtheoretische Ausbildung gliedert sich in Grundausbildung, Hauptausbildung I und II und Vertiefungsausbildung mit insgesamt 1 221 Lehrveranstaltungsstunden (LVS):
Gliederung Ausbildung Buchstabe Ausbildung Dauer LVS a) Grundausbildung zwei Monate mit 225 LVS, b) Hauptausbildung I vier Monate mit 447 LVS, c) Hauptausbildung II drei Monate mit 295 LVS, d) Vertiefungsausbildung drei Monate mit 254 LVS.
- Eine Lehrveranstaltungsstunde dauert 45 Minuten.
- Die praktische Ausbildung (Grundpraktikum, Hauptpraktikum I und II sowie Abschlusspraktikum) ist entsprechend §§ 7 und 9 SächsAPOmVwD in Verbindung mit dem Praktikumsplan abzuleisten.
- 3.
- Leistungsnachweise
- In der Hauptausbildung I und II sind insgesamt sieben ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise (§ 10
SächsAPOmVwD) anzufertigen. Je Fachgruppe sind zwei Klausuren anzufertigen. Zusätzlich ist ein Leistungsnachweis in Form einer praktischen Übung als Präsentation eines Falles zu erbringen.
Neben diesen ausbildungsbegleitenden Leistungsnachweisen werden in der Grund-, Haupt- und Vertiefungsausbildung Übungsklausuren als Lernzielkontrolle geschrieben.
Am Ende der Vertiefungsausbildung erfolgt zunächst die schriftliche Staatsprüfung , die aus sechs Klausuren besteht. Die mündliche Staatsprüfung besteht aus der Präsentation einer fallbezogenen Rechtsanwendung aus der Fachgruppe Recht und je einem Prüfungsgespräch in jeder Fachgruppe.
- 4.
- Didaktisch-methodisches Grundkonzept der fachtheoretischen Ausbildung
- Das didaktisch-methodische Grundkonzept basiert auf einem aufeinander abgestimmten System von
- a)
- Lehrvorträgen,
- b)
- Übungen,
- c)
- Lehrgesprächen,
- d)
- praxisorientierten Kurzvorträgen,
- e)
- Planspielen,
- f)
- Rollenspielen und
- g)
- Selbststudium.
- Die Lehrveranstaltungen können durch Exkursionen ergänzt werden.
- Lehrvorträge vermitteln Grundwissen und verdeutlichen die Verflechtungen der einzelnen Lehrfächer untereinander; sie werden durch eine Übung begleitet.
Übungen dienen der weiteren Wissensvermittlung, vorrangig jedoch der Wissensvertiefung und -verarbeitung. Die Übungen sind so konzipiert, dass sie im Selbststudium durch die Lösung von Aufgabenstellungen und Fallbeispielen vorzubereiten sind.
Lehrgespräche dienen der Wissensvermittlung, -verarbeitung und -anwendung.
Praxisorientierte Kurzvorträge dienen der fächerübergreifenden Wissensanwendung mit dem Ziel, Fach-, Methoden- und Persönlichkeitskompetenz zu entwickeln.
Planspiele dienen der Entwicklung der Fach-, Methoden- und Persönlichkeitskompetenz, indem anhand vorgegebener Situationen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Rollenspiele sollen das Verhalten in bestimmten Situationen trainieren, insbesondere eine Bürger- und kundenorientierte Kommunikation einüben.
- 5.
- Inhalt und Aufbau der fachtheoretischen Ausbildung
- 5.1
- Inhalt
- Die Ausbildungsinhalte sind dem Anforderungsprofil für Mitarbeiter der mittleren Funktionsebene in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung angepasst.
In einem ausgewogenen Verhältnis werden den Anwärtern verwaltungsrechtliche, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen, verknüpft mit der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationssysteme, vermittelt.
Durch die verstärkte Vermittlung von Grundlagenwissen, methodischen Kenntnissen sowie sozialer und kommunikativer Schlüsselqualifikationen (zum Beispiel Lernfähigkeit und -bereitschaft, fachübergreifendes Denken, selbstständiges Arbeiten, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamgeist, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz) soll eine flexible Verwendungsbreite der Absolventen, begleitet durch individuelle Fortbildungsmaßnahmen im späteren Berufsleben, gesichert werden. - 5.2
- Fachgruppen
- Die im Stoffverteilungsplan (Anlage 1) 1 zusammengefassten Lehrfächer sind den Fachgruppen
- a)
- Recht,
- b)
- Öffentliche Finanzwirtschaft und
- c)
- Verwaltungsmanagement
- zugeordnet.
- Die Ausbildungseinrichtung stellt sicher, dass eine zwischen den Fachgruppen abgestimmte Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt. In den Fachgruppen arbeiten haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte eng zusammen.
- 5.3
- Lehrfächer
- Die im Stoffverteilungsplan ausgewiesenen Lehrfächer sind ausnahmslos Pflichtfächer .
- 5.4
- Stoffgliederungspläne
- Die in den Lehrfächern zu vermittelnden Inhalte sind in Stoffgliederungsplänen (Anlage 2) 1 zusammengefasst. Sie weisen das zu vermittelnde Wissen mit einem empfohlenen Zeitrichtwert, die zu erreichenden Lernziele (Lernzielstufen) sowie Hinweise auf eine Verknüpfung zwischen den Lehrfächern beziehungsweise Fachgruppen aus. Die Stoffgliederungspläne werden den Anwärtern in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Die Stoffgliederungspläne sind in den Fachgruppen unter Verantwortung der Ausbildungseinrichtung mit Einbeziehung der hauptamtlichen Lehrkräfte jährlich auf ihre inhaltliche Aktualität sowie ihren Praxisbezug zu überprüfen und falls erforderlich mit Wirkung zum 1. September des jeweiligen Ausbildungsjahres zu ändern.
- 6.
- In-Kraft-Treten und Genehmigung
- Der Ausbildungsplan tritt am 1. September 2001 in Kraft.
Die Anwärter, die ihre Ausbildung bereits vor dem 1. September 2001 aufgenommen haben, führen die Ausbildung nach Maßgabe der Übergangsregelungen in § 29 Abs. 1 und 2 SächsAPOmVwD auf der Grundlage des § 10 Abs. 4 der Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (APOmVwD) vom 7. August 1992 (SächsGVBl. S. 431) in der jeweils geltenden Fassung fort.
Dieser Ausbildungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 SächsAPOmVwD durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 27. August 2001 – Az.: 13-0313.70-02/3 – genehmigt.
Chemnitz, den 31. August 2001
Regierungspräsidium Chemnitz
Noltze
Regierungspräsident