Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen
Vom 13. Juni 2008
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen vom 31. Juli 1995 (SächsJMBl. S. 36), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 516) wir aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Dresden, den 13. Juni 2008
Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth