1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen vom 13. Juni 2008 (SächsJMBl. S. 52)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen

Vom 13. Juni 2008

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Zuständigkeit der Erteilung von Erlaubnissen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen vom 31. Juli 1995 (SächsJMBl. S. 36), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 516) wir aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Dresden, den 13. Juni 2008

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2008 Nr. 6, S. 52
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2008

    Fassung gültig bis: 2. Juli 2008