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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Organisation SBA/SBI

Vollzitat: VwV Organisation SBA/SBI vom 19. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 172), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes
(VwV Organisation SBA/SBI)

Vom 19. Dezember 2008

I.
Sitz

Sitz der Sächsischen Bildungsagentur ist Chemnitz.
Sitz des Sächsischen Bildungsinstitutes ist Radebeul.

II.
Standorte von Regional- und Außenstellen

Es werden fünf Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur eingerichtet. Die Regionalstellen haben die Standorte:
Bautzen
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Zwickau.

Das Sächsische Bildungsinstitut betreibt eine Außenstelle als Fortbildungs- und Tagungszentrum mit Standort in Meißen.

III.
Örtliche Zuständigkeit der Regionalstellen

  1. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Bautzen umfasst das Gebiet der Landkreise Bautzen und Görlitz.
  2. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Chemnitz umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Chemnitz und der Landkreise Mittelsachsen und Erzgebirgskreis.
  3. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Dresden umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden und der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
  4. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Leipzig umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig und der Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
  5. Die örtliche Zuständigkeit der Regionalstelle Zwickau umfasst das Gebiet der Landkreise Zwickau und Vogtlandkreis.

IV.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 17. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation der Sächsischen Bildungsagentur und des Sächsischen Bildungsinstitutes (VwV Organisation SBA/SBI) vom 14. Dezember 2006 (SächsABl. 2007 S. 27), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), außer Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 3, S. 172
    Fsn-Nr.: 710-V09.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017