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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung vom 20. Januar 2009 (SächsABl. S. 357)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Aufhebung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung

Vom 20. Januar 2009

1.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung vom 26. Juni 2003 (SächsABl. S. 1164), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), wird aufgehoben.

2.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 7, S. 357
    Fsn-Nr.: 5573

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 2. Januar 2009