Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Regelung der Zuständigkeiten bei der Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vom 18. September 2003
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Regelung der Zuständigkeiten bei der Durchführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. September 1991 (SächsABl. S. 19) wird aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 18. September 2003
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Schell
Ministerialdirigent