Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen
Vom 15. Mai 2009
Nummer 7.1 der Anlage zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (Sächsische Denkmalschutzförderungsverordnung – SächsDSchföVO) vom 18. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 85) wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- Unter Ziffer I wird der Klammerzusatz „(denkmalbedingter Mehraufwand)“ gestrichen.
- 2.
- Unter Ziffer II wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(siehe Anlage A 2 – zum Antrag – Spalte 5)“.
Dresden, den 15. Mai 2009
Sächsisches Staatsministerium des Innern
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Abteilungsleiter