Gesetz
 
        zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen
 
        Vom 11. Juni 2009
Der Sächsische Landtag hat am 13. Mai 2009 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAGLFGB) vom 25. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 62), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 62, 65), wird wie folgt geändert:
- 1.
 - Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
 -   „Gesetz 
                
zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Vorläufigen Tabakgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes im Freistaat Sachsen
(SächsAGLFGB-VIG)“. - 2.
 - In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 11 folgende Angabe eingefügt:
 -   „Abschnitt 3a 
                
Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes - § 11a
 - Zuständige Stellen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Aufgabenübertragung“.
 - 3.
 - Nach Abschnitt 3 wird folgender Abschnitt 3a eingefügt:
 -   „Abschnitt 3a 
                
Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes
§ 11a
Zuständige Stellen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, Aufgabenübertragung - Zuständige Stellen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558), in der jeweils geltenden Fassung, sind:
 - 1.
 - die Lebensmittelüberwachungsbehörden und
 - 2.
 - die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, soweit sie für die amtliche Lebensmittelüberwachung tätig ist.
 - Die Zuständigkeiten für Informationen über Futtermittel bleiben unberührt.“
 
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dresden, den 11. Juni 2009
  Der Landtagspräsident 
              
 Erich Iltgen          
          
  Der Ministerpräsident 
              
 Stanislaw Tillich          
          
  Die Staatsministerin für Soziales 
              
 Christine Clauß          
          
