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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene

Vollzitat: Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene vom 4. März 2011 (SächsABl. S. 615), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422)

Programm
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz und
der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene

Vom 4. März 2011

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen sind als Lebensmittelproduzenten für die Sicherheit ihrer produzierten Erzeugnisse, die zur Lebensmittelgewinnung dienen, verantwortlich. Neben Erregern, die zu einer Erkrankung der Tiere führen, kann es in den Beständen auch zu einer Ausbreitung von Keimen kommen, bei denen die Tiere nur als Überträger dienen und keinerlei Anzeichen einer Erkrankung zeigen. Die Zoonoseverordnung (EG) Nr. 2160/2003 der EU sieht neben Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit auch die Reduzierung von Erregern mit zoonotischem Potential vor. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die zur Feststellung und Bekämpfung von Salmonellen und anderer durch Lebensmittel übertragbare Zoonoseerreger, insbesondere auf der Ebene der Primärproduktion dienen.

Salmonellen mit zoonotischem Potential können in allen Stufen der Primärproduktion vorkommen und gefährden über die Lebensmittel Ei und Fleisch den Verbraucher. In der Regel führen diese Erreger in den Geflügelbeständen nicht zu einer Erkrankung und bleiben somit zunächst unerkannt.

Das vorliegende freiwillige Hygieneanalyse- und Beratungsprogramm wurde für sächsische Hähnchen- und Putenmastbetriebe, Legehennenhaltungen sowie Zucht- und Aufzuchtbetriebe entwickelt.

1.
Ziele des Programms

Dieses Programm soll über eine Verbesserung der Produktionshygiene und der Tiergesundheit eine Erhöhung der Produktionssicherheit erreichen. Das dient dem Ziel, unbedenkliche und salmonellenfreie Lebensmittel zu produzieren.
Die während des Programms gesammelten Daten werden sachsenweit ausgewertet. Der zu erwartende Erkenntniszuwachs über die Verbreitung verschiedener Salmonellenstämme und deren Bekämpfung sowie die gezielte Entwicklung wirksamer Hygieneregime in der Primärproduktion könnten die Grundlage für eine Weiterentwicklung des Programms auf andere Produktionsbereiche in der Geflügelhaltung sein.

2.
Aufbau des Programms

Das Programm zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Geflügelhaltungen beinhaltet drei Stufen der Herangehensweise. Das Hauptaugenmerk des entwickelten Stufenprogramms liegt im Bereich der Verbesserung der Produktionshygiene.

Stufe 1:
Ermittlung und Optimierung des betrieblichen Hygienestatus durch:

Erhebung der Betriebshygiene mit Hilfe der vom Geflügelgesundheitsdienst (GGD) entwickelten Checklisten durch den Tierhalter
Übermittlung der Untersuchungsergebnisse der jährlichen Eigenkontrollen an den GGD in Kopie
Übermittlung von positiven Salmonellenbefunden in den letzten drei Jahren an den GGD in Kopie
jährlicher Beratungsbesuch durch den GGD zur Beurteilung der Produktionshygiene aufgrund der Analyse der Checklisten, der Befundergebnisse und der Beurteilung vor Ort, sowie Festlegungen von Maßnahmen und Empfehlungen, um die Gefahr eines Salmonelleneintrags zu minimieren

Stufe 2:
Bei Salmonellenverdacht durch positiven Befund im Rahmen einer Eigenkontrolle:

die amtliche Nachbeprobung erfolgt durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA)
Ermittlung möglicher Eintragsquellen durch weitergehende Untersuchungen nach betriebsspezifischer Lage durch den GGD
Festlegungen von weiterführenden Maßnahmen durch den GGD, die zur Verbesserung der Hygiene und des Produktionsmanagements vom Tierhalter zeitnah und im vollen Umfang umzusetzen sind
Nachkontrolle nach angemessener Zeit, ob die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt wurden

Stufe 3:
Bei positivem Salmonellenbefund in den amtlichen Kontrollen oder amtlichen Nachkontrollen gemäß Stufe 2:

Nachforschungen durch den GGD, um mögliche endemische Salmonellenträger zu isolieren
gegebenenfalls erweiterte Untersuchung durch den GGD
Durchführung eines angepassten erweiterten Impfschutzes in der Junghennenaufzucht für die nächste Belegung
3.
Verfahrensweise
1.
Die Checklisten sind vollständig ausgefüllt spätestens 3 Wochen nach Zustellung an die Sächsische Tierseuchenkasse (SächsTSK) zurückzuschicken.
2.
Die Eigenkontrollen sind nach den Vorgaben in den jeweiligen Anhängen der Verordnungen durch den Betrieb vorzunehmen:
 
bei den Legehennen nach der Verordnung (EG) Nr. 1168/2006
 
bei den Masthähnchen nach der Verordnung (EG) Nr. 646/2007
 
bei den Mastputen nach der Verordnung (EG) Nr. 584/2008
 
bei den Zuchtbetrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 213/2009
 
bei den Aufzuchtbetrieben nach der Hühner-Salmonellen-Verordnung
3.
Die amtliche Beprobung, die als Ersatz für die Eigenkontrolle dient, erfolgt durch den GGD.
4.
Die Untersuchungsbefunde aus den amtlichen Untersuchungen und Nachkontrollen erhalten der Betrieb, der betreuende Tierarzt, das zuständige LÜVA und der GGD
5.
Auf Grundlage der erhoben Daten erfolgt am Jahresende eine Auswertung durch den GGD
4.
Teilnahme

An diesem Programm können alle bei der SächsTSK gemeldeten Hähnchen- und Putenmastbetriebe, Legehennenhaltungen sowie Zucht- und Aufzuchtbetriebe teilnehmen. Mit dem Beitritt zum Programm verpflichtet sich der Betrieb, die zur Beurteilung der Betriebshygiene beigefügten Checklisten vollständig auszufüllen und die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu lassen. Weiterhin verpflichtet er sich, die vom GGD aus fachlicher Sicht notwendigen Konzepte zur Verbesserung der Produktionshygiene umzusetzen.

5.
Abbruchkriterien

Als Abbruchkriterien für einen Programmlauf kommen folgende Ereignisse infrage:

1.
Austritt des Betriebes aus dem Programm
2.
Ereignisse, die einer Durchführung entgegenstehen
3.
Mangelnde Kooperation des Tierhalters/Betriebsleiters
4.
Keine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch Tierhalter/Betriebsleiter

Durch den Abbruch erlischt auch der Anspruch auf Leistungen der SächsTSK.

6.
Datenübermittlung

Jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, seine Daten auch dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und den LÜVÄ zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die erhobenen Daten werden datenschutzrechtlich behandelt.

7.
Kosten

Die Kosten der Maßnahmen trägt der Tierbesitzer. Die SächsTSK beteiligt sich entsprechend der Leistungssatzung in der jeweils geltenden Fassung in Form einer Beihilfe an den Kosten des Programms. Voraussetzung für die Zahlung von Leistungen der SächsTSK ist die Einhaltung der Anforderungen dieses Programms.

8.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Das Programm tritt mit Wirkung vom 13. April 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Reduktion der Salmonellenprävalenz in sächsischen Hühnerhaltungen durch Beratung und Optimierung der Haltungs- und Produktionshygiene vom 12. November 2008 (SächsABl. 2009 S. 1520) außer Kraft.

Dresden, den 4. März 2011

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse
Gelfert
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 17, S. 615
    Fsn-Nr.: 634-V11.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. April 2010

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2018