1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Verlängerung und über die Dritte Änderung der Richtlinie zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Verlängerung und über die Dritte Änderung der Richtlinie zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 23. Dezember 1997 (SächsABl. 1998 S. 286)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
über die Verlängerung und über die Dritte Änderung der Richtlinie zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Vom 23. Dezember 1997

Die Richtlinie zur Durchführung des 1. Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29. Dezember 1993 (SächsABl. S. 1413), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Änderung vom 15. Dezember 1995 (SächsABl. 1996 S. 295) wird bis zum 31. Dezember 2000 verlängert und mit Wirkung vom 1. Januar 1998 wie folgt geändert:

1.
Bezeichnung
 
Die Bezeichnung der Richtlinie wird wie folgt gefaßt:
„Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“.
2.
2. Nummer 1.2
 
In Satz 1 wird der Betrag „10 Millionen DM“ geändert in „28 Millionen DM“.
In Satz 2 wird das Datum „31. Dezember 1995“ geändert in „31. Dezember 2000“.
3.
3. Nummer III.3.3
 
Der zweite Spiegelstrich wird wie folgt gefaßt:
 
„–
der Arbeitgeber dem Schwerbehinderten kündigt und das Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch nicht länger als vier Monate besteht,“.
4.
Die unter Ziffer 3 genannte Änderung gilt für Fälle, in denen die Arbeitsaufnahme nach dem 1. Januar 1998 erfolgt.

Dresden, den 23. Dezember 1997

Der Sächsische Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 16, S. 286

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1998

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2000