Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Außerkraftsetzung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter
Vom 25. Februar 1999
Auf Grund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie mit Zustimmung der betroffenen Landkreise und Kreisfreien Städte verordnet:
§ 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Übertragung von Aufgaben der Gesundheitsämter sowie der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter vom 5. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 291) tritt außer Kraft.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 25. Februar 1999
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler