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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Beginn und Ende des Semesters

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Beginn und Ende des Semesters vom 15. Oktober 1996 (SächsABl. S. 1040)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über Beginn und Ende des Semesters

Az.: 3-7811.111-00/9

Vom 15. Oktober 1996

Gemäß § 23 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 4. August 1993 legt das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fest, dass an den sächsischen Universitäten und dem Internationalen Hochschulinstitut Zittau sowie der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig und der Hochschule für Bildende Künste Dresden das Wintersemester jeweils am 1. des Monats Oktober beginnt und am 31. März des darauffolgenden Jahres endet. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September.

Abweichend hiervon wird an den Fachhochschulen des Freistaates Sachsen und der Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden sowie der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mandelssohn Bartholdy“ Leipzig der Beginn des Wintersemesters auf den 1. September und das Ende auf den 28. beziehungsweise in Schaltjahren auf den 29. Februar des darauffolgenden Jahres und der Beginn des Sommersemesters auf den 1. März und das Ende auf den 31. August festgelegt. Für die Palucca Schule Dresden – Akademie für Künstlerischen Tanz wird der Beginn des Studienjahres auf den 1. August und das Ende auf den 31. Juli des darauffolgenden Jahres festgelegt.

Dresden, den 15. Oktober 1996

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1996 Nr. 46, S. 1040

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. November 1996

    Fassung gültig bis: 1. Februar 2001