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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Änderung der Gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Empfehlungen zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten

Vollzitat: Bekanntmachung der Änderung der Gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Empfehlungen zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten vom 10. Mai 1995 (SächsABl. S. 688)

Bekanntmachung
der Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Empfehlungen zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten

Vom 10. Mai 1995

Die gemeinsame Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern „Empfehlungen zur Unterstützung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten“ (Nummer 7143-2-200) vom 7. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1450) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 4.1 Satz 1 werden „§§ 3, 42 und 47“ durch „§§ 3, 59 und 64“ ersetzt.
2.
In Nummer 4.3.4 Satz 2 werden „§ 27 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz“ durch „§ 27 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz“ und „§ 27 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz“ durch „§ 27 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz“ ersetzt.
3.
In Nummer 4.3.9 Satz 2 wird das Wort „ordnungsbehördlicher“ durch „polizeibehördlicher“ ersetzt
4.
In Nummer 4.4.1 Satz 1 wird das Wort „Sicherheitsbehörde“ durch das Wort „Polizeibehörde“ ersetzt.

Dresden, den 10. Mai 1995

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Albin Nees
Staatssekretär

Sächsisches Staatsministerium des lnnern
Hubert Wicker
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1995 Nr. 27, S. 688

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 9. Juni 1995

    Fassung gültig bis: 31. März 2004