Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Beleihung mit der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Hopfen
Vom 21. August 2009
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt bekannt, dass aufgrund von § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Durchführung des Hopfengesetzes (HopfenDVO) vom 11. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 423, 436) die HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e.G. in Wolnzach mit der Durchführung der Zertifizierung von Hopfen in Sachsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 72) mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 20. August 2009 mit Wirkung vom 1. August 2009 beliehen worden ist. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011. Danach verlängert er sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Dresden, den 21. August 2009
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Weiß
Referatsleiter