Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufhebung der Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision
Vom 9. April 2001
Aufgrund des § 32 Abs. 3 des Sparkassengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) vom 3. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 190, 195) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
- 1.
- Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen einer Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision vom 31. Juli 1991 (SächsABl. S. 28), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 72), wird hiermit aufgehoben.
- 2.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden, den 9. April 2001
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizière