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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision vom 9. April 2001 (SächsABl. S. 540)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufhebung der Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision

Vom 9. April 2001

Aufgrund des § 32 Abs. 3 des Sparkassengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) vom 3. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 190, 195) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

1.
Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen einer Mustergeschäftsanweisung für die Innenrevision vom 31. Juli 1991 (SächsABl. S. 28), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 1996 (SächsABl. 1997 S. 72), wird hiermit aufgehoben.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2001

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizière

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 18, S. 540

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Mai 2001

    Fassung gültig bis: 5. Mai 2001