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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. November 2009 (SächsGVBl. S. 587)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 17. November 2009

I.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 232), geändert durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 30. Januar 2009 (SächsGVBl. S. 75) wird wie folgt gefasst:

I.
Staatskanzlei
1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Abs. 1 der Verfassung, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
3.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
4.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
6.
Protokollangelegenheiten, Konsulatwesen;
7.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und für Europa und dem Staatsministerium des Innern);
8.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, Sächsisches Ausschreibungsblatt, IT-Verfahren REVOSax;
9.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
10.
grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung, der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden sowie der Verwaltungsstruktur;
11.
Verkehr mit dem Landtag;
12.
allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern;
13.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen, Förderrichtlinie Europa und Internationale Zusammenarbeit;
14.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin;
15.
Büro in Tschechien und Büro in Polen (jeweils zusammen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr);
16.
Printmedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung, soweit nicht nach Ziffer VI Nr. 10 das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist;
17.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
18.
Koordinierung der politischen Planung und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates, integriertes Berichtswesen SaxIB;
19.
Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik;
20.
Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, Fördercontrolling, Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank;
21.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes.

 

II.
Staatsministerium des Innern

Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung, soweit nicht nach Ziffer I Nr. 10 die Staatskanzlei zuständig ist;
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung soweit nicht nach Ziffer I Nr. 4 die Staatskanzlei zuständig ist, Wahlen und Abstimmungen;
5.
allgemeines Verwaltungsrecht;
6.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und für Europa und der Staatskanzlei);
7.
Kommunalwesen einschließlich der Besoldung, soweit für diese nicht nach Ziffer III Nr. 1 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist, Kommunale Gebietsstrukturen, Kommunalinstitut;
8.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
9.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
10.
Katastrophenschutz;
11.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht nach Ziffer III Nr. 9 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
12.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
13.
Rettungsdienst;
14.
Datenschutz;
15.
Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur;
16.
Denkmalschutz und Denkmalpflege;
17.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer, kulturelle Angelegenheiten nach § 96 BVFG;
18.
Verfassungsschutz;
19.
Koordinierung des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;
20.
Archivwesen;
21.
Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
22.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Rechtsaufsicht über die Ingenieur- und Architektenkammer;
23.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, grenzüberschreitende, europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG III B;
24.
offene Vermögensfragen.

 

III.
Staatsministerium der Finanzen
1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Neues Steuerungsmodell;
4.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Förderwesens insbesondere Fragen des Zuwendungsrechtes sowie haushaltsrechtliche Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
5.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
6.
Abschluss von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
7.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
8.
Vermögen und Schulden
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
9.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
10.
Abgabenwesen
 
a)
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrsteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, soweit nicht nach Ziffer II Nr. 7 das Staatsministerium des Innern zuständig ist,
 
b)
Steuerberatungswesen,
 
c)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen,
 
d)
handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften;
11.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
12.
Staatshochbau
 
a)
allgemeiner Landesbau,
 
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
 
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
 
d)
Baumaßnahmen Dritter,
 
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
13.
Zusammenarbeit mit der TLG Immobilien GmbH, soweit nicht nach Ziffer VII Nr. 8 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig ist;
14.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind;
15.
Unabhängige Stelle im Bereich der Strukturfonds der Förderperiode 2000–2006 für Finanzbeteiligungen der EU bei Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen sowie Aufgabenwahrnehmung gemäß Verordnung (EG) Nr. 485/2008;
16.
Bescheinigende Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß Verordnung (EG) Nr. 885/2006;
17.
Prüfbehörde im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), einschließlich des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und des Europäischen Fischereifonds (EFF) für die Förderperiode 2007–2013.

 

IV.
Staatsministerium der Justiz und für Europa
1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen;
4.
Bundes- und Landesverfassung;
5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
7.
Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
8.
Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts, Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
10.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium des Innern), Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung (Normenkontrollrat);
11.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Deregulierung und Bürokratieabbau, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
12.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
13.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
14.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
15.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
16.
Gnadensachen, soweit nicht nach Ziffer I Nr. 3 die Staatskanzlei oder andere Staatsministerien zuständig sind;
17.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 15 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
18.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
19.
Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts;
20.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung, Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
21.
Staatsmodernisierung;
22.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung, Organisation und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, E-Government in der Staatsverwaltung, Kommunales E-Government;
23.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfelder Organisation und Informationstechnik, Personalfortbildung).

 

V.
Staatsministerium für Kultus und Sport
1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht nach Ziffer I Nr. 21 die Staatskanzlei zuständig ist, Religionsunterricht;
2.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 SächsKitaG, Betreuungsangebote und Heime an Förderschulen;
3.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
berufsbildende Schulen,
 
c)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
 
d)
Bildungsplanung, Bildungsinformation,
 
e)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrer,
 
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
g)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
 
h)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht nach Ziffer VII Nr. 22 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr oder nach Ziffer VI Nr. 1 Buchst. k das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist;
 
i)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
 
j)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Lehrerentsendung,
 
k)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
l)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
4.
Weiterbildung, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
5.
Landeszentrale für politische Bildung;
6.
Angelegenheiten des Sports einschließlich der nicht dem SGB VIII unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen;
7.
Schuljugendarbeit, Schultheater;
8.
Heimatpflege, Laienmusik;
9.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus und Sport, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
10.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe.

 

VI.
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
1.
Hochschulen, insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Fachhochschulen,
 
c)
Kunsthochschulen,
 
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
e)
Hochschulplanung,
 
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
 
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
 
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
Grundlagenforschung, angewandte Forschung, soweit nicht nach Ziffer IX Nr. 3 das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zuständig ist;
5.
wissenschaftliche, institutionell vom Land oder nach Artikel 91b GG geförderte Einrichtungen außerhalb der Hochschulen (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG und Max Planck Gesellschaft – MPG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG), Forschungszentren an Fachhochschulen, An-Institute an den Hochschulen;
6.
Forschungsförderung, Technologie- und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 5 genannten Einrichtungen;
7.
Technologiepolitik, Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren, soweit nicht nach Ziffer IV Nr. 22 das Staatsministerium der Justiz und für Europa zuständig ist;
8.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
9.
Staatliche Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
10.
allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik einschließlich Jugendmusik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Abs. 2 SächsKRG;
11.
Musikschulen;
12.
Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte;
13.
Angelegenheiten der Sorben;
14.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft;
15.
Rechtsaufsicht über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Akademie der Künste.

 

VII.
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
1.
Öffentliches Auftragswesen, grundsätzliche Angelegenheiten des Vergaberechts;
2.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsrecht;
3.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen;
4.
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Handlungsfeld Recht) einschließlich der Aufsicht über den einheitlichen Ansprechpartner, Binnenmarktinformationssystem (IMI);
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen;
6.
Büro in Tschechien und Büro in Polen (jeweils zusammen mit der Staatskanzlei);
7.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit nicht nach Ziffer III Nr. 14 das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist;
8.
Zusammenarbeit mit der TLG Immobilien GmbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
9.
Sächsisches Bündnis für Arbeit;
10.
Preise, Wettbewerb, Kartelle;
11.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
12.
Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
13.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme des Förderprogramms INTERREG III B), INTERREG III C;
14.
Verwaltungsbehörde der EU-Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL-A) einschließlich Fondsverantwortung für den EFRE und den ESF;
15.
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für die Interreg III A-Programme Freistaat Sachsen – Tschechische Republik und Freistaat Sachsen – Woiwodschaft Niederschlesien einschließlich Fondsverwaltung;
16.
Verwaltungsbehörde der Ziel 3-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und mit der Republik Polen jeweils einschließlich Fondsverwaltung, Interreg IV C;
17.
Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde für den EFRE, den ESF und INTERREG III A, Ziel 3;
18.
Telematik und Multimedia, soweit nicht nach Ziffer I Nr. 16, 17 die Staatskanzlei oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist, Post und Telekommunikation;
19.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Erneuerbare Energien, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
20.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt (mit Ausnahme der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II – Mehraufwandsvariante);
21.
Arbeitsrecht mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge, Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
22.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Bergwesen sowie Regelung von Fragen der Anrechnung und Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung;
23.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (Optimierung von Strukturen und Systemen, Netzwerke);
24.
Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung (Festsetzung der Höhe der Entschädigung, Genehmigung der Geschäftsordnung des Landesausschusses);
25.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen), technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung im Sinne der VO (EG) 765/2008 – Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG), Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die berufliche Strahlenexposition von Beschäftigten nach Ende der Beschäftigung, Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz und behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit deren Fachkunde im Strahlenschutz, aktive Medizinprodukte;
26.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Aktionsprogramm Grenzregionen der EU, Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;
27.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen) einschließlich des Straßenbaus im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues.

 

VIII.
Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, soweit nicht nach Ziffer V Nr. 2 das Staatsministerium für Kultus und Sport zuständig ist, sowie angrenzende Rechtsbereiche, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsicherung;
5.
Gleichstellung von Frau und Mann;
6.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, soweit nicht nach Ziffer VII Nr. 20 das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zuständig ist, Sammlungswesen;
7.
Integration von Zuwanderern, soweit nicht nach Ziffer V Nr. 3, 4 das Staatsministerium für Kultus und Sport oder nach Ziffer II Nr. 17 das Staatsministerium des Innern zuständig ist;
8.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
9.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heilberufe, Recht der Gesundheitsfachberufe, Aufsicht über die Heilberufekammern, psychiatrische Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges;
10.
wirtschaftlicher Verbraucherschutz, Verbraucheraufklärung, Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale, Preisangabenverordnung;
11.
Mess- und Eichwesen;
12.
Lebensmittelüberwachung, Ernährungsaufklärung und -beratung, amtliche Futtermittelüberwachung;
13.
Strahlenschutzvorsorge im Umfang der Vorschriften zu Verboten oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder Verbringen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen oder Arzneimitteln oder deren Ausgangsstoffen, mit Ausnahme der messtechnischen Erfassung von Daten und deren Übermittlung;
14.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
15.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen, Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe;
16.
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Öffentlicher Gesundheitsdienst und Sozialverwaltung.

 

IX.
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung, Waldpädagogik;
3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung;
4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau und Hochwasserschutz;
5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
7.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Klimaschutz;
8.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutzvorsorge und Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
9.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Bio- und Gentechnologie (mit Ausnahme der Lebensmittelüberwachung);
10.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
11.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
12.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur, Entwicklung des ländlichen Raumes, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
13.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, Agrarstatistik, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Landpachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
14.
Verwaltungsbehörde Gemeinschaftsinitiative FIAF und LEADER+, Fondsverwaltung EAGFL-A, Programmverwaltung EAGFL-G;
15.
Zuständige Behörde im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß VO (EG) Nr. 885/2006;
16.
Ernährungswirtschaft, -sicherstellung und -notfallvorsorge, Hauswirtschaft;
17.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
18.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
19.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Land-, Forst- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen;
20.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen), forstliche Rahmenplanung, Forstschutz, Forstaufsicht, Vermarktung forstlicher und jagdlicher Erzeugnisse, Jagdwesen;
21.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
22.
Zahlstelle für den EAGFL, Abteilung Garantie und Ausrichtung, für LEADER+ und FIAF sowie für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), Bescheinigungsbehörde für den Europäischen Fischereifonds (EFF);
23.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft.

II.

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2009 in Kraft.

Dresden, den 17. November 2009

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2009 Nr. 14, S. 587
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. November 2009

    Fassung gültig bis: 24. November 2014