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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 05.11.2010 bis 03.03.2011

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2010/2011

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2010/2011 vom 8. April 2010 (MBl. SMK S. 86), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 24. Januar 2011 (MBl. SMK S. 50) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)

I.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
1.
Der Teil B gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemeinbildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
2.
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten.
II.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres
1.
Die Woche vom 2. August bis 6. August 2010 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
2.
Der Unterricht beginnt am 9. August 2010. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 9. August 2010.
3.
Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres und des Kurshalbjahres 11/II beginnt am 28. Februar 2011. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 3. Januar 2011.
4.
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 7. August 2010 erfolgen kann.
5.
An jeder Schule findet ein Tag des Schulsports statt.
III.
Ferienregelung
1.
Im Schuljahr 2010/2011 gilt für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemeinbildenden Förderschulen folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferien Zeitraum
Herbstferien 4. Oktober 2010 bis 16. Oktober 2010
Weihnachtsferien 23. Dezember 2010 bis 1. Januar 2011
Winterferien 12. Februar 2011 bis 26. Februar 2011
Osterferien 22. April 2011 bis 30. April 2011
Sommerferien 11. Juli 2011 bis 19. August 2011
unterrichtsfreier Tag 3. Juni 2011
Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Der Termin für einen frei beweglichen Ferientag wird von jeder Schule im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt. Für das Landesgymnasium St. Afra gelten besondere Regelungen.
2.
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung unter Nummer 1; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus und Sport.
IV.
Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/I erfolgt am 11. Februar 2011. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/I erfolgt am 22. Dezember 2010. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 8. Juli 2011.
Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, für den qualifizierenden Hauptschulabschluss und für den Realschulabschluss, der Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule sowie der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife oder der Abgangszeugnisse des Gymnasiums, Abendgymnasiums und Kollegs ist in Ziffer VI Nr. 8 geregelt, die der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II in Ziffer VI Nr.5.

V.
Termine – Mittelschule, Abendmittelschule und allgemeinbildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemeinbildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

1.
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
a)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 11. Mai 2011 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 13. Mai 2011 bekannt gegeben. Ebenfalls am 13. Mai 2011 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand.
 
b)
Bis zum 16. Mai 2011 teilt jeder Teilnehmer an der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis 16. Mai 2011 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte.
 
c)
Bis zum 24. Mai 2011 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung sowie der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil jeweils eine Gruppe bilden.
 
d)
Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 16. Mai 2011 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
2.
Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:
 
a)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 18. Mai 2011 8. Juni 2011
Deutsch und Sorbisch 20. Mai 2011 10. Juni 2011
Mathematik 23. Mai 2011 14. Juni 2011
Physik/ Chemie/ Biologie 25. Mai 2011 16. Juni 2011
 
b)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 18. Mai 2011 8. Juni 2011
Deutsch und Sorbisch 20. Mai 2011 10. Juni 2011
Mathematik 23. Mai 2011 14. Juni 2011
 
c)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur.
 
d)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen sowie den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei.
 
e)
Bis zum 24. Mai 2011 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch als auch für die Prüfung sowie den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
f)
Bis zum 26. Mai 2011 sind den Teilnehmern die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung sowie der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen.
 
g)
Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Ersttermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 30. Mai bis 9. Juni 2011 durchzuführen. Den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch regelt die Schule. Gibt es beim praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch nur einen Teilnehmer, muss für die Rolle des zweiten Teilnehmers durch den Fachausschuss eine geeignete Person festgelegt werden.
 
h)
Am 7. Juni 2011 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 7. Juni 2011 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt.
3.
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
a)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 26. Mai bis 15. Juni 2011 Konsultationen an.
 
b)
Ein von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragter mündlicher Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung ist im Zeitraum vom 27. Mai bis 9. Juni 2011 durchzuführen.
 
c)
Bis zum 9. Juni 2011 sollen die Schüler im Rahmen einer Ersterfassung ihre Wünsche für zusätzliche mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise anmelden.
 
d)
Die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 16. Juni bis 30. Juni 2011 durchzuführen.
Wird im Ergebnis einer Prüfung oder eines Leistungsnachweises eine zusätzliche mündliche Prüfung oder ein zusätzlicher mündlicher Leistungsnachweis beantragt, so ist die Antragsfrist gemäß § 38 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen – SOMIAP) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228, 229) geändert worden ist, oder § 44 Abs. 2 SOMIAP zu beachten.
In Einzelfällen können zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise auch noch nach dem 30. Juni 2011 durchgeführt werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen sowie Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung oder an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach geprüft wird.
Bis zum 14. Juni 2011 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
e)
Über Konsultationstermine für mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise zum Nachtermin als auch für zusätzliche mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise entscheidet die Schule. Die Termine für mündliche Prüfungen sowie mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin als auch für zusätzliche mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise regelt die Schule.
4.
Schulentlassung
Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 1. Juli bis 8. Juli 2011 statt.
5.
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittelschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittelschule erwerben wollen, müssen bis zum 4. März 2011 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses bei der Sächsischen Bildungsagentur stellen. Bis zum 20. April 2011 informiert die Sächsische Bildungsagentur die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittelschule die Prüfung stattfindet.
6.
Anmeldung an Abendmittelschulen
Die Bewerber zum Besuch der Abendmittelschule sollen sich bis zum 17. Juni 2011 bei der Abendmittelschule ihrer Wahl anmelden.
I.
Geltungsbereich

Der Teil C gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule – FSO) vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644).

II.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
1.
Die Woche vom 2. August bis 6. August 2010 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
2.
Der Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen am 9. August 2010. Der Unterricht des ersten Schulhalbjahrs endet am 11. Februar 2011, bei Teilzeitausbildungen erst am 12. Februar 2011. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres beginnt am 28. Februar 2011.
3.
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
a)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger:
Der Unterricht kann am 1. September 2010 oder am 1. März 2011 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Sächsische Bildungsagentur.
 
b)
Berufliches Gymnasium:
Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/I endet am 11. Februar 2011. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 28. Februar 2011. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/I endet am 22. Dezember 2010. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/II beginnt am 3. Januar 2011.
III.
Ferienregelung
1.
Grundsätzliche Regelung
Im Schuljahr 2010/2011 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferien Zeitraum
Herbstferien 4. Oktober 2010 bis 16. Oktober 2010
Weihnachtsferien 23. Dezember 2010 bis 1. Januar 2011
Winterferien 12. Februar 2011 bis 26. Februar 2011
Osterferien 22. April 2011 bis 30. April 2011
Sommerferien 11. Juli 2011 bis 19. August 2011
unterrichtsfreier Tag 3. Juni 2011
 
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Der Termin für einen frei beweglichen Ferientag wird von jeder Schule im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
2.
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
a)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
b)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
c)
Abweichende Ferienregelungen nach den Buchstaben a und b sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 3. September 2010 der Sächsischen Bildungsagentur mitzuteilen.
 
d)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur.
3.
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen – gilt die Ferienregelung nach Ziffer III Nr. 1 während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
IV.
Prüfungszeiträume und -termine
1.
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach Nummer 2, 3 oder 4 zugelassen sind.
2.
Für medizinische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Podologen, Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten und Berufsfachschulen für Rettungsassistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
3.
Für die Berufsfachschule für Altenpflege legt die Sächsischen Bildungsagentur einheitliche Prüfungstermine für alle Schulen für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes verbindlich fest. Sind darüber hinaus weitere Prüfungstermine notwendig, legt diese die Sächsische Bildungsagentur in eigener Zuständigkeit fest.
4.
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – finden die schriftlichen Prüfungen in der Fachrichtung Heilpädagogik im Zeitraum vom 17. Januar bis 28. Januar 2011 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
In der Fachrichtung Heilerziehungspflege kann im Zeitraum vom 17. Januar bis 28. Januar 2011 und in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Zeitraum vom 7. März bis 18. März 2011 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.
Sofern die Sächsische Bildungsagentur im Bereich der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus und Sport.
5.
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
a)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aa)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Komplexprüfung ITAnwendungen und IT-Systeme ab 23. Mai 2011 ab 29. August 2011
Fachenglisch 7. Juni 2011 5. September 2011
Komplexprüfung Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse, Rechnungswesen und Controlling 9. Juni 2011 7. September 2011
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 9. Mai 2011 stattfinden.
 
 
bb)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 23. Mai 2011 ab 29. August 2011
Englisch 31. Mai 2011 5. September 2011
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 7. Juni 2011 7. September 2011
zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 9. Juni 2011 9. September 2011
 
 
 
In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprache eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus und Sport bis zum 18. August 2010 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der zweiten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2011 stattfinden.
 
 
cc)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 23. Mai 2011 ab 29. August 2011
Umwelttechnologien und Umweltrecht 30. Mai 2011 12. September 2011
Komplexprüfung Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling 15. Juni 2011 14. September 2011
 
 
dd)
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 30. Mai 2011 ab 29. August 2011
Wirtschaftsenglisch 10. Juni 2011 5. September 2011
zweite Fremdsprache (Wirtschaftsfranzösisch, Wirtschaftsrussisch) 15. Juni 2011 7. September 2011
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 17. Juni 2011 9. September 2011
 
 
 
In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprache eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus und Sport bis zum 18. August 2010 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der zweiten und dritten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2011 stattfinden.
 
 
ee)
Internationale/r Touristikassistent/in
Internationale/r Touristikassistent/in
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Reisen organisieren und verkaufen oder Touristische Leistungen am Markt beschaffen ab 30. Mai 2011 ab 29. August 2011
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 8. Juni 2011 2. September 2011
dritte Fremdsprache (Spanisch) 10. Juni 2011 5. September 2011
Englisch 15. Juni 2011 7. September 2011
zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 17. Juni 2011 9. September 2011
 
 
 
In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprache eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus und Sport bis zum 18. August 2010 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in Englisch und in der zweiten Fremdsprache oder dritten Fremdsprache können frühestens am 9. Mai 2011 stattfinden.
 
 
ff)
Assistent/in für Hotelmanagement
Assistent/in für Hotelmanagement
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wiederholtermin
Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten oder Gastgewerbliche Prozesse gestalten ab 30. Mai 2011 ab 29. August2011
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 10. Juni 2011 5. September 2011
Französisch 15. Juni 2011 7. September 2011
Englisch 17. Juni 2011 9. September 2011
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 9. Mai 2011 stattfinden.
 
b)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Künstlerischästhetische Praxis 30. Mai 2011 2. September 2011
Deutsch 6. Juni 2011 5. September 2011
Englisch 8. Juni 2011 7. September 2011
Mathematik 10. Juni 2011 9. September 2011
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch kann frühestens am 16. Mai 2011 stattfinden.
 
c)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Berufliches Gymnasium
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Englisch (L) – praktischer Prüfungsteil 4. Mai – 9. Juni 2011
(Haupttermin: 4. Mai 2011)
Deutsch (G/L) 9. Mai 2011 10. Juni 2011
Englisch (L) 11. Mai 2011 14. Juni 2011
Agrartechnik mit Biologie (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Biotechnologie (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Ernährungslehre mit Chemie (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Gesundheit und Soziales (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Informatiksysteme (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Technik/Bautechnik (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Technik/Elektrotechnik (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Technik/Maschinenbautechnik (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 13. Mai 2011 15. Juni 2011
Geschichte/Gemeinschaftskunde (G) 16. Mai 2011 16. Juni 2011
Physik (G) 16. Mai 2011 16. Juni 2011
Mathematik (G/L) 18. Mai 2011 17. Juni 2011
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 4. Mai bis 9. Juni 2011 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt. Die mündlichen Prüfungen im vierten und fünften Prüfungsfach finden im Zeitraum vom 20. Mai bis 9. Juni 2011 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden vom 20. Juni bis 23. Juni 2011 im vierten und fünften Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli 2011 statt.
 
d)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung schriftliche Prüfung
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung(frühestens) schriftliche Prüfung
Englisch IT-Berufe II 28. Februar 2011 7. Juni 2011
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe, gewerblich-technische Berufe, Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich II 28. Februar 2011 21. Juni 2011
Englisch Chemie- und chemieverwandte Berufe II 28. Februar 2011 23. Juni 2011
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 28. Februar 2011 31. Mai 2011
Englisch Touristikberufe III 28. Februar 2011 15. Juni 2011
Englisch gastgewerbliche Berufe III 28. Februar 2011 17. Juni 2011
Englisch Bankkaufleute III 28. Februar 2011 23. Juni 2011
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 28. Februar 2011 9. Juni 2011
Französisch gastgewerbliche Berufe II 28. Februar 2011 15. Juni 2011
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 28. Februar 2011 15. Juni 2011
Französisch Touristikberufe III 28. Februar 2011 17. Juni 2011
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 28. Februar 2011 9. Juni 2011
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 28. Februar 2011 15. Juni 2011
Russisch Touristikberufe III 28. Februar 2011 17. Juni 2011
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 28. Februar 2011 9. Juni 2011
Spanisch Touristikberufe III 28. Februar 2011 17. Juni 2011
V.
Weitere Termine
1.
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 9. April 2011 durchzuführen.
2.
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung:
Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis zum 1. Dezember 2010 möglich. Die Schulleitung meldet die Zahl der Teilnehmer bis zum 8. Dezember 2010 an die Sächsische Bildungsagentur.
3.
Schüler der einjährigen Berufsfachschule für Technik erhalten am 30. Mai 2011 die Prüfungsaufgabe für die praktische Prüfung.
4.
Berufliches Gymnasium
 
a)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Abiturprüfung
Aktion Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 11. April 2011
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 16. Juni 2011
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 23. Juni 2011
 
b)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL)
BELL
Aktion Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 21. April 2011
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 6. Juni 2011
Öffentliches Kolloquium 7.–17. Juni 2011
 
c)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
Vergleichsarbeiten
Fach Termin
Deutsch 11. April 2011
Englisch 13. April 2011
Mathematik 15. April 2011
VI.
Zeugnisausgabe
1.
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 2. Juli bis 10. Juli 2011 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2011 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2011 erfolgen.
2.
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 2. Juli bis 10. Juli 2011 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2011 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2011 erfolgen.
VII.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der inhaltlichen Entwicklung der Schule dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme von Schülern an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

VIII.
Berufs- und Studienorientierung
1.
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 13. Januar 2011 ein „Tag der offenen Tür“ an den sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
2.
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
3.
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Sächsische Bildungsagentur bekannt.
4.
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Lehrkräfte berufsbildender Schulen teilnehmen.
IX.
Deutscher Evangelischer Kirchentag

An den berufsbildenden Schulen im Bereich der Landesdirektion Dresden, die in Abstimmung mit dem Schulträger und der Geschäftsstelle des Deutschen Evangelischen Kirchentages Räumlichkeiten für die Einrichtung von Gemeinschaftsquartieren zur Verfügung stellen, ist der 1. Juni 2011 ein unterrichtsfreier Tag. Dieser Tag soll zur Durchführung von Projekten, Exkursionen oder anderen schulischen Veranstaltungen außerhalb der schulischen Räumlichkeiten genutzt werden.

Anlage zu C

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2010 Nr. 5, S. 86
    Fsn-Nr.: 710-V10.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. November 2010

    Fassung gültig bis: 3. März 2011