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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 9. April 2010 (MBl. SMK S. 182), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 9. Juni 2016 (MBl. SMK S. 176) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung von Zeugnissen und Halbjahresinformationen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges
(Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – VwV Zeugnis)

Vom 9. April 2010

[zuletzt geändert durch VwV vom 9. Juni 2016 (MBl. SMK S. 176)
mit Wirkung vom 1. August 2016]

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grundschulen, allgemeinbildenden Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendmittelschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase).

II.
Grundschule

1)
Klassenstufe 1
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres der Klassenstufe 1 ist das als Anlage 1a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1b beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1c beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
LRS-Klassen
 
In der Klassenstufe 3 gelten für LRS-Klassen abweichende Formulare. Für die Mitteilung 3/I, die zum Abschluss des ersten Schuljahres entsprechend einer Halbjahresinformation über den erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers informiert, ist das als Anlage 1d beigefügte Formular „Mitteilung 3/I“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für das Zeugnis, das entsprechend einem Jahreszeugnis den in der Klassenstufe erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers dokumentiert, ist das als Anlage 1e beigefügte Formular „Zeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers, der nach einjährigem Besuch die LRS-Klasse verlässt, ist die Anlage 1c mit der Bemerkung „Nach einjährigem Besuch der LRS-Klasse analog § 24 SOGS nach Klasse 4 versetzt.“ zu verwenden.

III.
Förderschule

1)
Klassenstufe 1
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, in der Klassenstufe 1 das als Anlage 2a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2b beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Jahreszeugnis der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2c beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2d beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.
5)
Jahreszeugnis ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2e beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.
6)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, das als Anlage 2f beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung, welche die Klassenstufe H 10 ohne Hauptschulabschluss verlassen, ist das als Anlage 2g beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
7)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis/ Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen das als Anlage 2h beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
8)
Zeugnis zur Schulentlassung
 
Zur Dokumentation der Erfüllung der Schulpflicht ist im Abgangsjahr an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen das als Anlage 2i beigefügte Formular „Zeugnis zur Schulentlassung“ im Format DIN A4 zweiseitig zu verwenden.
9)
Halbjahresinformation für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen das als Anlage 2j beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
10)
Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen das als Anlage 2k beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
11)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 2l beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
12)
Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 2m beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
13)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an allen Förderschulen, außer an den Schulen zur Lernförderung, den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen, die als Anlage 2n (Hauptschulabschluss), Anlage 2o (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 2p (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In dem Hauptschulbildungsgang der Schulen zur Lernförderung ist das als Anlage 2q beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. An Schulen zur Lernförderung sowie für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen in anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, ist das als Anlage 2r beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. An Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen ist das als Anlage 2s beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

IV.
Mittelschule

1)
Halbjahresinformation
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 3a beigefügte Formular „Halbjahresinformation“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3b beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 3c beigefügte Formular „Jahreszeugnis“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3d beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr in einer Abschlussklasse ist das als Anlage 3e beigefügte Formular „Halbjahreszeugnis“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3f beigefügte Formular „Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 3g beigefügte Formular „Abgangszeugnis“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3h beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
5)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 3i (Hauptschulabschluss), Anlage 3j (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3k (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung die als Anlage 3l (Hauptschulabschluss), Anlage 3m (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3n (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.
6)
Abschlusszeugnisse für Schulfremde
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schulfremde die als Anlage 3o „Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde“, Anlage 3p „Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde“ und Anlage 3q „Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde“ beigefügten Formulare im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A 4, zu verwenden.

V.
Gymnasium

1)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4b beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis – Vertiefte Ausbildung –
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers mit vertiefter Ausbildung im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist das als Anlage 4c beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Jahreszeugnis – Vertiefte Ausbildung –
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers mit vertiefter Ausbildung am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist das als Anlage 4d beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
5)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist das als Anlage 4e beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In den Abgangszeugnissen ist auf der Seite 2 der jeweils höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen. Auf der Seite 3 ist im Feld „Bemerkungen“ für Schüler, die in der Klassenstufe 10 eine weitere Fremdsprache gemäß § 17 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die durch Verordnung vom 27. September 2013 (SächsGVBl. S. 805) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung begonnen haben, für die in der Klassenstufe 10 nicht mehr belegte Fremdsprache die Teilnahme am Unterricht in den Klassenstufen 5 bis 9 zu vermerken.

VI.
Abendmittelschule

1)
Halbjahresinformationen/Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist das als Anlage 5a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist das als Anlage 5b beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 5c beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
4)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 5d (Hauptschulabschluss), Anlage 5e (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 5f (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.

VII.
Abendgymnasium und Kolleg

1)
Halbjahresinformation und Jahreszeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Abendgymnasiums
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation und Jahreszeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Kollegs
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6b beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis des Kollegs“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Abgangszeugnis des Abendgymnasiums
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 6c beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, einseitig zu verwenden.
4)
Abgangszeugnis des Kollegs
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 6d beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Kollegs“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, einseitig zu verwenden.

VIII.
Zeugnisse an sorbischen Schulen

Die Halbjahresinformationen und Zeugnisse an sorbischen Schulen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SchulG werden zweisprachig erteilt. Auf rechtzeitigen Wunsch der Eltern oder des volljährigen Schülers werden die Halbjahresinformation und das Zeugnis in deutscher oder sorbischer Sprache erteilt. Die Schule informiert die Eltern oder den volljährigen Schüler über die Möglichkeit gemäß Satz 2.

IX.
Formvorschriften

1)
Gestaltung
 
Zeugnisse müssen hinsichtlich Format und Gestaltung den Mustern der Anlagen entsprechen. Der Druck des Staatswappens erfolgt bei den Abschlusszeugnissen, den Abgangszeugnissen und den Zeugnissen zur Schulentlassung farbig, bei allen anderen Zeugnissen in Schwarzweiß. Sofern elektronische Druckvorlagen verwendet werden, darf von den vorgegebenen Formularen gemäß Buchstabe a bis e abgewichen werden.
 
a)
Überschriften und zutreffender Bildungsgang
 
 
Statt in den Überschriften das Zutreffende zu unterstreichen, wird nur das Zutreffende ausgewiesen. Sofern ein Zeugnisformular sowohl für die Halbjahresinformation als auch für das Jahreszeugnis, das Halbjahreszeugnis oder das Zeugnis gilt, wird bei der Halbjahresinformation auf die mit einer Fußnote gekennzeichneten Zusätze verzichtet, die nicht für die Halbjahresinformation gelten. In den Formularen der Mittelschule entfällt der Zusatz, an welchem abschlussbezogenen Unterricht der Schüler teilgenommen hat, in den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6. Bei den übrigen Formularen der Mittelschule wird anstelle des Unterstreichens des zutreffenden Bildungsgangs nur der zutreffende Bildungsgang ausgewiesen.
 
b)
Allgemeine Fächerreihenfolge
 
 
Besteht bei den Fächern „Ev./Kath. Religion/Ethik¹“, „Kunst/Musik¹“ und „Geschichte/Geographie¹“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das belegte Fach ausgewiesen. Die Benotung der Fächer „Deutsch als Zweitsprache“, „Sorbisch als Muttersprache“ und „Sorbisch als Zweitsprache“ wird unterhalb des Faches „Deutsch“ ausgewiesen; die übrigen Fächer verschieben sich in der linken Spalte entsprechend nach unten. Wird eine Pflichtfremdsprache durch herkunftssprachlichen Unterricht ersetzt, wird die Benotung der jeweiligen Sprache des Herkunftslandes als 1. oder 2. Pflichtfremdsprache eingetragen.
 
c)
Reihenfolge der spezifischen Fächer der Förderschulen
 
 
Besteht bei den Fächern „Hauswirtschaft“ und „Arbeitslehre“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das belegte Fach ausgewiesen. Sofern das Fach „Arbeitslehre“ gewählt wird, entfällt das Fach „Hauswirtschaft“ und das Fach „Arbeitslehre“ rückt nach. In den Zeugnissen der Schule für Blinde und Sehbehinderte wird das Fach „Kunst“ durch das Fach „Kunst/Modellieren“ ersetzt, in der Primarstufe werden nach dem Fach „Sachunterricht“ die Fächer „Blindenkurzschrift“ und „Maschineschreiben“ und in der Sekundarstufe I nach dem Fach „Deutsch“ das Fach „Maschineschreiben“ ergänzt. Die übrigen Fächer verschieben sich bei der Ergänzung in der linken Spalte nach unten. In den Zeugnissen der Schule für Erziehungshilfe wird in der Primarstufe nach dem Fach „Sport“ das Fach „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ ausgewiesen. Das Fach „Orientierung/Mobilität“ wird in der letzten Zeile der rechten Spalte ausgewiesen.
 
d)
Besonderheiten bei den Zeugnissen der Förderschulen
 
 
Nicht ausgewiesen werden der Wahlpflichtbereich in den Anlagen 2d, 2e und 2f bei den Schulen zur Lernförderung und die Leistungen in Fächern, die in Klassenstufe 9 abgeschlossen wurden, in der Anlage 2p bei der Schule für Blinde und Sehbehinderte.
 
e)
Leerzeilen
 
 
Fächer, die erteilt werden, aber nicht im Zeugnisformular vorgesehen sind, werden in die dafür vorgesehenen Leerzeilen eingetragen. Überflüssige Leerzeilen können entfallen.
2)
Noteneintragung
 
Die Eintragung der Noten erfolgt in Ziffern. Nicht zu unterrichtende Fächer werden auf dem Zeugnisformular mit einem Gedankenstrich „–“ ausgewiesen. Dies gilt auch für die Fächer im Rahmen der schrittweisen Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, für die eine verbale Einschätzung unter „Bemerkungen“ aufgenommen wird. Fällt der Unterricht in einem zu erteilenden Fach aus, wird dies mit dem Hinweis „nicht erteilt“ kenntlich gemacht. Unterrichtete Fächer, die nicht benotet werden, erhalten den Hinweis „teilgenommen“. Wird gemäß § 25 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 735) geändert worden ist, auf eine Benotung verzichtet, wird dies durch die Eintragung „keine Benotung“ ausgewiesen. Liegt für einzelne Fächer eine Befreiung vor und ist eine Benotung nicht möglich, wird „befreit“ eingetragen.
3)
Bemerkungen
 
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen aller Schularten, mit Ausnahme für die Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen und der Abschlusszeugnisse, der Abgangszeugnisse und Zeugnisse zur Schulentlassung, ist im Feld „Bemerkungen“ die Eintragung der vom Schüler im jeweiligen Bewertungszeitraum insgesamt entschuldigt und unentschuldigt versäumten Unterrichtstage wie folgt vorzunehmen:
Fehltage entschuldigt:          unentschuldigt:
In der Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in anderen Förderschultypen ist die Eintragung der Fehltage in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen vorzunehmen.

X.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse und Abgangszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule, des Gymnasiums (Sekundarstufe I) und der Abendmittelschule, des Abendgymnasiums und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) sowie der Abschlusszeugnisse der Förder- und Mittelschule und der Abschlusszeugnisse der Mittelschule für Schulfremde im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – VwV Zeugnis) vom 27. Juli 2009 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535), außer Kraft.

Dresden, den 9. April 2010

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Dr. Jürgen Staupe
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1a

Anlage 1b

Anlage 1c

Anlage 1d

Anlage 2a

Anlage 2b

Anlage 2c

Anlage 2d

Anlage 2e

Anlage 2f

Anlage 2g

Anlage 2h

Anlage 2i

Anlage 2j

Anlage 2k

Anlage 2l

Anlage 2m

Anlage 2n

Anlage 2o

Anlage 2p

Anlage 2q

Anlage 2r

Anlage 2s

Anlage 3a

Anlage 3b

Anlage 3c

Anlage 3d

Anlage 3e

Anlage 3f

Anlage 3g

Anlage 3h

Anlage 3i

Anlage 3j

Anlage 3k

Anlage 3l

Anlage 3m

Anlage 3n

Anlage 3o

Anlage 3p

Anlage 3q

Anlage 4a

Anlage 4b

Anlage 4c

Anlage 4d

Anlage 4e

Anlage 5a

Anlage 5b

Anlage 5c

Anlage 5d

Anlage 5e

Anlage 5f

Anlage 6a

Anlage 6b

Anlage 6c

Anlage 6d

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2010 Nr. 6, S. 182
    Fsn-Nr.: 710-V10.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2016

    Fassung gültig bis: 5. Dezember 2018