Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 30. März 2010
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (SächsGVBl. 2010 S. 44) tritt gemäß seinem § 7 Abs. 1 Satz 1 am 1. April 2010 in Kraft.
Dresden, den 30. März 2010
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter