Aufhebung der Verordnung über die Kostentragung für das zur Unterhaltung der Kreisstraßen erforderliche Personal
Vollzitat: Aufhebung der Verordnung über die Kostentragung für das zur Unterhaltung der Kreisstraßen erforderliche Personal vom 3. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 149)
Bestandteil der Vorschrift Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Aufhebung der Kreisstraßen-Verordnungen