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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erlass zur Sicherheit im Schulsport

Vollzitat: Erlass zur Sicherheit im Schulsport vom 28. Mai 2010 (MBl. SMK S. 316), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895)

Erlass
zur Sicherheit im Schulsport

Az.: 24-6860.40/56/3

Vom 28. Mai 2010

Beim Schulsport muss auf eine geeignete Sportbekleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schülerinnen und Schüler als auch eine ungehinderte Hilfeleistung und Sicherheitsstellung ermöglicht. Für den Schulsport werden insbesondere benötigt:

Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen entsprechen,
Sporthose und Sporthemd,
bei Freiluftsportarten der Witterungssituation angepasste Sportbekleidung.

Vor Beginn der Unterrichtsstunde beziehungsweise des Übungsbetriebes haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:

Uhren,
Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings),
Schlüssel,
Gürtel.

Brillenträger sollten eine sportgerechte Brille tragen. Haare, die durch ihre Länge eine Gefahr darstellen oder das Sichtfeld des Schülers beeinträchtigen und somit zu einer Unfallursache werden könnten, müssen entsprechend fixiert werden.

Sportartspezifische Festlegungen sind dem Ordner „Sicherer Schulsport“ zu entnehmen.

Dresden, den 28. Mai 2010

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Rechentin
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2010 Nr. 8, S. 316
    Fsn-Nr.: 710-V10.4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Juli 2010

    Fassung gültig bis: 5. Februar 2015