Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien
Vom 23. Oktober 2002
- I.
- Der
Beschluss der Sächsischen Staatsregierung zur Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225) wird wie folgt geändert:
Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 25 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 26 angefügt:
„26. Koordinierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe im August 2002 sowie der Organisation und Verteilung von Finanzhilfen.“
- II.
- In-Kraft-Treten
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 8. Oktober 2002 in Kraft.
Dresden, den 23. Oktober 2002
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt