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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen vom 5. Oktober 2010 (SächsABl. S. 1532)

Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des
Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen

Vom 5. Oktober 2010

Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen (VwV Dienstordnung) vom 6. September 2010 (SächsABl. S. 1316) wird wie folgt berichtigt:

In Anlage 2 wird unter dem Stichwort „Gleichstellungsbeauftragte“ die Angabe „§ 100“ durch die Angabe „§ 55“ ersetzt.

Dresden, den 5. Oktober 2010

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Makowsky
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 43, S. 1532
    Fsn-Nr.: 20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. September 2010

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011