Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des
Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen
Vom 5. Oktober 2010
Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen (VwV Dienstordnung) vom 6. September 2010 (SächsABl. S. 1316) wird wie folgt berichtigt:
In Anlage 2 wird unter dem Stichwort „Gleichstellungsbeauftragte“ die Angabe „§ 100“ durch die Angabe „§ 55“ ersetzt.
Dresden, den 5. Oktober 2010
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Makowsky
Referatsleiter
