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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport Empfehlung zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen nach dem „Curriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in der Kindertagespflege“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport Empfehlung zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen nach dem „Curriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in der Kindertagespflege“ vom 19. Juli 2011 (SächsABl. S. 1149)

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
Empfehlung zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen nach dem „Curriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in der Kindertagespflege“

Vom 19. Juli 2011

1.
Kindertagespflege im Freistaat Sachsen

Die rechtlichen Grundlagen für die Kindertagespflege in Sachsen finden sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306): In den §§ 22 bis 24 ist unter anderem der Förderauftrag der Kindertagespflege formuliert, das heißt die altersgemäße Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder. Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Dieser Anspruch richtet sich gegen das örtliche Jugendamt oder einen von ihm beauftragten Träger. In § 43 SGB VIII ist geregelt, in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erforderlich ist. Landesrechtlich konkretisiert werden die Regelungen zur Kindertagespflege durch die Ausführungen im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 395), sowie im Landesjugendhilfegesetz (LJHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2008 (SächsGVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 182, 184). Im Gesetz über Kindertageseinrichtungen – insbesondere in den §§ 1 bis 4, 12, 14, 15, 18 und 21 – ist die Kindertagespflege als gleichrangiges (Alternativ-) Angebot zur Förderung in Kindertageseinrichtungen verankert, sind deren Aufgaben und Ziele festgeschrieben sowie die Finanzierung geregelt. In § 23 LJHG werden die Ausführungen zur Erlaubnis näher untersetzt.

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Curriculum hat eine Regelung im Gesetz über Kindertageseinrichtungen besondere Bedeutung: Gemäß § 2 Abs. 1 SächsKitaG haben die Kindertagespflegepersonen – wie die pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen – die Aufgaben der Begleitung, Unterstützung und Ergänzung der Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. „Sie bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Sie erfüllen damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Der Sächsische Bildungsplan ist die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.“

Kindertagespflege kann im Freistaat Sachsen im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen kindgerechten Räumen stattfinden. Zulässig ist die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern. Aufgrund der geringen Gruppengröße und Familiennähe wird die Kindertagespflege hauptsächlich für Kleinkinder im Alter bis zu 3 Jahren in Anspruch genommen. Im Freistaat Sachsen erlebte diese Betreuungsform in den vergangenen Jahren einen erheblichen Zuwachs: 2007 wurden 3 225 Kinder von 968 Kindertagespflegepersonen betreut. Im Jahr 2010 waren es 5 634 Kinder, die von 1 453 Kindertagespflegepersonen betreut wurden. Mit Blick auf den ab 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kommt der Kindertagespflege in Sachsen auch künftig eine große Bedeutung zu. Wenn auch regional unterschiedlich, so wird sicherlich in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau zu verzeichnen sein. Dies muss aber einher gehen mit der Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Kindertagespflege.

2.
Bildung von Anfang an – der Sächsische Bildungsplan in der Kindertagespflege

Der Sächsische Bildungsplan wurde im Januar 2006 vom Staatsministerium für Soziales als Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen verabschiedet und 2007 um die Bereiche Krippe, Hort und Kindertagespflege erweitert. Der Sächsische Bildungsplan gibt auf der Grundlage neuer Erkenntnisse aus der frühkindlichen Forschung Orientierungshilfe für die tägliche Praxis und Hilfestellung bei der Ausgestaltung des Bildungsauftrages. Er wendet sich an pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen und ermutigt sie zum Gedanken- und Meinungsaustausch über Bildungsinhalte und Bildungsprozesse in den jeweiligen pädagogischen Konzepten.

Der Sächsische Bildungsplan folgt der Intention von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis. Er beschreibt das Kind als Akteur seiner eigenen Entwicklung, als kooperierenden, kompetenten Menschen im sozialen Miteinander, der wach und neugierig seinen eigenen Bildungsplan gestaltet. Jedes Kind hat das Bedürfnis zu forschen und zu lernen, um sich ein Bild von sich und der Welt zu machen. Aber es braucht dazu das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit, das heißt einen emotionalen Dialog mit Erwachsenen, die in der Lage sind, empathisch auf die Bedürfnisse der Kinder zu antworten und die ihre eigenen Werte, Grenzen und Gefühle souverän in den Dialog mit einbringen. Die Aufgabe der Kindertagespflegeperson besteht darin, Forschungsassistenten für das Kind zu sein und mit viel Empathie und auf gleicher Augenhöhe einen gleichwertigen Dialog über die aktuellen Bedürfnisse und Interessen mit dem Kind zu führen. Damit kommt der Gestaltung der Beziehung eine besondere Bedeutung zu. Kindertagespflegepersonen werden angeregt, Bildungsprozesse von Kindern im Alltag zu beobachten und zu dokumentieren sowie sich gemeinsam mit den Eltern und ihren Kindern auf eine Entwicklungsreise zu begeben.

Die Besonderheiten der Kindertagespflege und ihrer Rahmenbedingungen erfordern jedoch eine spezifische Herangehensweise und Schwerpunktsetzung. Kindertagespflege ist gekennzeichnet durch kleine Gruppen, eine beständige Bezugsperson, die Möglichkeiten, die Kinder in die Alltagsgeschehnisse zu integrieren und den intensiven Austausch mit den Eltern. In der Kindertagespflege begegnen sich zwei Familien und in der Regel haben sie sich füreinander entschieden. Das heißt, in einem dem Betreuungsverhältnis vorausgehenden Vermittlungsprozess haben sich Eltern und Tagesmutter beziehungsweise -vater kennengelernt und über die Art des Umgangs mit den Kindern, über die Betreuungszeiten, die Schlaf- und Essgewohnheiten, die Gestaltung des Tagesablaufes geeinigt. Beim Bringen und Holen haben Eltern und Kindertagespflegeperson täglich die Möglichkeit, sich über das Befinden und die Entwicklung ihrer Kinder auszutauschen. Die Gestaltung dieses kontinuierlichen Dialogs erfordert ein hohes Maß an Professionalität in Kommunikation, Beobachtung und Reflexion. Respekt und Liebe für jedes Kind und Respekt für jede Familie sind die Grundhaltung, die Kindertagespflegepersonen brauchen, um eine Zusammenarbeit mit den Eltern zum Wohle des Kindes gestalten zu können. Dabei ist auch zu beachten, dass uns die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen vor Herausforderungen stellen, die nicht mehr mit einheitlichen Vorgaben, sondern nur in einer individuellen, personalen Kommunikation mit den Kindern und den Eltern zu bewältigen sind. Die familiären Bedingungen, unter denen Kinder heute aufwachsen, sind sehr unterschiedlich. Die Vielfalt der Familienformen, der Arbeits- und Lebenswelten werden damit stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit rücken.

3.
Einführung zum Curriculum

Nie wieder im späteren Leben ist ein Mensch so offen, so neugierig, so kreativ und so lernfähig wie während der Phase seiner frühen Kindheit. Welche Unterstützung sollten Kinder demnach in diesem frühen Alter beim Erwerb von Kompetenzen erfahren

Diese Frage aufgreifend, setzt sich das Curriculum ausführlich mit den Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen auseinander, die mit der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in der Kindertagespflege verbunden sind. Die Herausforderung an die Professionalität der Kindertagespflegeperson beginnt beim eigenen Lernprozess: Sich selbst kennenlernen, zu sich stehen und offen sein für die Begegnung mit den Kindern. Es ist die Verlässlichkeit, das Vertrauen und die fragende Haltung „Wer bin ich Wer bist du“ von authentischen Erwachsenen, die Kindern Lernen ermöglicht. Das gilt in hohem Maße für die kleinen Kinder in der Regel im Alter von 0 bis 3 Jahren, denen sich die Kindertagespflege vorrangig zuwendet. Die Entwicklungsschritte, die Kinder in diesem Alter vollziehen, bilden die Grundlage für das ganze Leben. Jeder Entwicklungsschritt braucht seine Zeit. Das Ziel dieses Curriculums ist es unter anderem, ein Bewusstsein vom Wachsen zu schaffen, das oft verloren gegangen ist. Kinder brauchen Zeit und Raum zum Spielen, zum Entdecken, zum Hinfallen und zum Aufrichten. Die Ergebnisse der Neurowissenschaften und der Bindungsforschung werden einbezogen, die Bedeutung des Spiels für dieses Alter hervorgehoben. Ein gewichtiger Teil beschäftigt sich mit den Bildungs- und Lerngeschichten der Kinder, mit deren Beobachtung und Dokumentation und damit, wie Eltern in diesen Prozess einbezogen werden können. Wenn es Kindertagespflegepersonen gelingt, mit Kreativität und Intuition eine gleichwertige und authentische Beziehung, einen „emotionalen Dialog“, mit den Kindern aufzubauen, werden diese in der Lage sein, die Verantwortung für ihre Bildungsprozesse mit Lust und Freude eigenständig zu übernehmen, da sie sich von Anfang an als kompetent erleben können. Das Curriculum gibt aber auch Handlungshilfen für „schwierige Situationen“ in der Kindertagespflege, das Erkennen der eigenen Grenzen und zur Stressbewältigung. Denn nur wenn es den Kindertagespflegepersonen gut geht, geht es auch den Kindern gut.

Das vorliegende „Curriculum zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in der Kindertagespflege“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung in der Kindertagespflege. Darin werden folgende Ziele angestrebt: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen

an den eigenen Erfahrungen ihrer Kindertagespflegetätigkeit und ihrem biografischen Hintergrund anknüpfen und sich mit dem neuen Bild vom Kind auseinander setzen,
sich Wissen über den Zusammenhang von Bindungstheorie und Bildung aneignen und die Bedeutung des Spiels für 0- bis 3-jährige Kinder kennenlernen,
einen Überblick über Methoden der Beobachtung und Dokumentation bekommen und die Möglichkeit erhalten, einige auszuprobieren,
erfahren, welche Voraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit und gute Beziehung mit den Eltern erfüllt sein müssen,
in der Lage sein, ihre tägliche Arbeit zu reflektieren und ermutigt werden, gegebenenfalls Haltungen zu verändern.
4.
Hinweise zur Umsetzung und Gestaltung des Curriculums
4.1
Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Das Curriculum baut auf dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Fortbildung von Tagespflegepersonen“ 1 auf und ist wie dieses Tätigkeit begleitend konzipiert. Es setzt voraus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits als Kindertagespflegepersonen tätig sind.

4.2
Anforderungen an die Dozentinnen und Dozenten

Nur in einer wertschätzenden Atmosphäre, die die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einbezieht und sie zu neuen Erkenntnissen einlädt, ermuntert und inspiriert, können die Ziele des Curriculums umgesetzt werden. Die Dozentinnen und Dozenten sollen daher über Erfahrungen im Bereich Kindertagespflege oder Kinderbetreuung, eine Qualifikation in Anlehnung an § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO) vom 20. September 2010 (SächsGVBl. S. 277) und über Erfahrungen in der Erwachsenenbildung verfügen. Sie arbeiten aktiv mit dem Sächsischen Bildungsplan, der die Grundlage für dieses Curriculum bildet. Das vermittelte Wissen muss den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, gesetzlichen Grundlagen und dem gegenwärtigen Stand der Bildungsdebatte entsprechen.

4.3
Methodische und organisatorische Hinweise zur Umsetzung des Curriculums

Die didaktisch-methodische Aufbereitung der Fortbildung erfolgt nach den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Das heißt, dass gewonnene Erkenntnisse und Inhalte von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der eigenen Tagespflegestelle zu vertiefen beziehungsweise zu bewerten sind. Eigenaktivitäten und Reflexionen haben Vorrang vor Fachvorträgen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Gruppenarbeit und Rollenspiele am Unterricht beteiligt. Der aktive Lernprozess soll gefördert, die Eigenverantwortung gestärkt sowie die Hinwendung zum forschenden Lernen unterstützt werden. Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beeinflusst den konkreten Verlauf der Bildungsveranstaltung.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollte zwischen den einzelnen Modulen genügend Zeit zur Reflexion und zur Beobachtung zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Fortbildung einmal monatlich an einem Samstag durchzuführen.

Die Gruppengröße in einem Kurs sollte bei 12 bis 15 Personen liegen.

Für eine gute Qualität der Fortbildung wird eine Kursbegleitung durch eine Person empfohlen, die möglichst die unter Nummer 4.2 genannten Anforderungen erfüllt.

Die Kosten hat die Teilnehmerin beziehungsweise der Teilnehmer zu tragen. Die Höhe der Kosten für die Fortbildung wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung aufzunehmen, die zwischen Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer und Bildungsträger abgeschlossen wird.

Der Bildungsträger kann für diese Fortbildung Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF-Antrag ist an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden zu richten.

5.
Inhaltliche Schwerpunkte und modularer Aufbau des Curriculums

Das Curriculum hat einen Gesamtumfang von 112 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in folgende inhaltliche Schwerpunkte:

Einführungsveranstaltung (4 UE)
Modul 1: Kindheit im Wandel (4 UE)
Modul 2: Verschiedene pädagogische Ansätze (8 UE)
Modul 3: Bildung des Kindes als Selbstbildungsprozess (8 UE)
Modul 4: Aneignung der Welt durch spielen und lernen (8 UE)
Modul 5: Kindeswohlgefährdung – erkennen und helfen (8 UE)
Modul 6: Die Professionalität der Kindertagespflegeperson unter Berücksichtigung des neuen Bildungsverständnisses (16 UE)
Modul 7: Bildungsbereiche und Bildungsgeschichten – Selbstbildungsprozesse von Kindern beobachten, dokumentieren und fördern (36 UE)
Modul 8: Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern (12 UE)
Abschlussveranstaltung mit Abschlusskolloquium (8 UE)

Die angegebenen Stundenzahlen für die einzelnen Module sind als Richtwerte zu sehen. Sie können entsprechend dem Fortbildungsbedarf der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angepasst werden. Auch eine übergreifende Bearbeitung der Module ist möglich. Der Gesamtumfang soll nicht unterschritten werden.

Curriculum

6.
Abschluss und Nachweis der Fortbildung

Der Abschluss der Fortbildung sollte in Form eines Abschlusskolloquiums gestaltet werden, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ergebnisse ihrer Projektarbeit präsentieren. Dazu können Gäste, zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Jugendamtes oder örtlicher Beratungs- und Vermittlungsstellen, eingeladen werden.

Am Ende der Fortbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Darin sind Inhalt und Umfang der Fortbildung sowie das Thema der Projektarbeit aufzuführen (Muster siehe Anlage).

Das Curriculum wird als Fortbildung gemäß § 6 Nr. 2 SächsQualiVO anerkannt.

Dresden, den 19. Juli 2011

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport
Polak
Abteilungsleiterin

Anlagen

Muster Reflexionsbogen

Muster Zertifikat

1
erschienen als „Qualifizierung in der Kindertagespflege“, 2. Auflage 2008 (ISBN 978-3-7800-5246-9), im Klett/Kallmeyer Verlag

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 33, S. 1149
    Fsn-Nr.: 710-V11.7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. August 2011

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2011