Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007 bis 2013
Vom 23. Juni 2011
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:
- 1.
- Teil I – Gemeinsamer Teil
Glossar
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- Anpassung der Definition ,investiv’ und ,nicht-investiv’ Nummer 5.4 – Zuschussfähige Ausgaben
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- Konkretisierung der Ausgabenposition ,Fremdleistungen Dritter’
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- Ergänzung einer Regelung zur Zuschussfähigkeit von ,Sonstigen Ausgaben’ (neue Nummer 5.4.9)
- 2.
- Teil II – Nationaler Teil Freistaat Sachsen
Nummer 1.2.1.1 und Nummer 1.2.1.2
- –
- Anpassung der Schwellenwerte an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen
Nummer 1.3.4 – Fremdleistungen Dritter
- –
- Konkretisierung der Ausgabenposition
Vorhabensbereich 2.1.1.5 – Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen
- –
- Anpassung der Förderhöchstbeträge bei Neubauten beziehungsweise der Neuschaffung von Plätzen und bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten
- 3.
- Teil III – Nationaler Teil Tschechische Republik
Nummer 3.2 – Zugelassene Projektpartner
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- Erweiterung der Liste zugelassener Projektpartner
Die Änderungen zu Teil I und Teil II treten mit dem Tag der Bekanntgabe in Kraft.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist in der aktualisierten Fassung im Internet unter www.ziel3-cil3.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.
Dresden, den 23. Juni 2011
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Brauckmann
Referatsleiter