Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
der Übergangsregelung zur Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRL GTA)
Vom 13. Juni 2012
Um Mittelschulen und Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft im Schuljahr 2012/13 aufgrund des Wegfalls des zusätzlichen Lehrerarbeitsvermögens für GTA die Möglichkeit einzuräumen, mit Lehrerwochenstunden geplante Ganztagsangebote durch den Einsatz von Lehrern beziehungsweise externen Partnern auf Honorarbasis zu realisieren, erlässt das Staatsministerium für Kultus ergänzend zu den Bestimmungen der oben genannten Richtlinie für das Schuljahr 2012/13 folgende Regelungen:
- 1.
- Die in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Förderung des Ausbaus von Ganztagsangeboten (FRL GTA) vom 2. Februar 2011 (SächsABl. S. 296), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776), unter Nummer 5.2 festgelegten Höchstgrenzen der Zuwendung von 100 EUR pro regelmäßig an GTA teilnehmendem Schüler und von 30 000 EUR pro Schuljahr können an Mittelschulen und Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft überschritten werden.
- 2.
- Eine Überschreitung der Höchstgrenzen ist nur für Honorarzahlungen an Lehrer beziehungsweise externe Partner im Umfang der zum 30. April 2012 beantragten Lehrerwochenstunden zulässig.
- 3.
- Die Verwaltungsvorschrift tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Dresden, den 13. Juni 2012
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Herbert Wolff
Staatssekretär
