Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach
§ 6 Abs. 2 Satz 4 SächsAbgG sowie der Pauschale nach
§ 8 Abs. 3 Satz 2 SächsAbgG
Vom 21. Januar 2013
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale beträgt ab 1. April 2013 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 2081,95 EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchst. | km | Betrag in Euro |
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a) | bis 50 km | 2 574,44 EUR, |
b) | 51 bis 100 km | 2 798,32 EUR, |
c) | über 100 km | 3 022,18 EUR. |
Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung beträgt ab 1. April 2013 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 33,58 EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchst. | km | Betrag in Euro |
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a) | bis 50 km | 50,37 EUR, |
b) | 51 bis 100 km | 67,15 EUR, |
c) | über 100 km | 83,95 EUR. |
Dresden, den 21. Januar 2013
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler