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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 18. Februar 2013 (SächsABl. S. 272)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Vom 18. Februar 2013

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita Bau) vom 10. April 2012 (SächsABl. S. 499) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I. S 3134), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975) geändert worden ist“ durch die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022)“ ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 388)“ durch die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725)“ und die Angabe „22. Dezember 2011 (SächsABl. S. 49)“ durch die Angabe „30. Juli 2012 (SächsABl. S. 1003)“ ersetzt.
2.
In Ziffer IV Nr. 2 Buchst. a wird die Angabe „auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013’“ gestrichen.
3.
In Ziffer V Nr. 2 Buchst. c Doppelbuchst. aa wird die Angabe „Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954)“ durch die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449)“ ersetzt.
4.
In Ziffer IX Nr. 2 wird die Angabe „30. Juni 2014“ durch die Angabe „31. Dezember 2015“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 18. Februar 2013

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2013 Nr. 11, S. 272
    Fsn-Nr.: 5581

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. März 2013

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2016