Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung
für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach
§ 5 SächsAbgG
Vom 25. April 2013
Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2013 5 130,45 EUR.
Dresden, den 25. April 2013
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler