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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Änderung der Bekanntmachung zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Änderung der Bekanntmachung zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011 vom 14. August 2013 (SächsABl. S. 897)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
über die Änderung der Bekanntmachung zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011

Vom 14. August 2013

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011 vom 9. Februar 2011 (SächsABl. S. 486), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. April 2012 (SächsABl. S. 576), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nr. 2 Satz 2 werden die Wörter „31. Dezember 2013“ durch die Wörter „31. Dezember 2014“ ersetzt.
2.
In Ziffer X Satz 3 werden die Wörter „31. Dezember 2013“ durch die Wörter „31. Dezember 2014“ ersetzt.

Diese Bekanntmachung tritt zum 1. September 2013 in Kraft.

Dresden, den 14. August 2013

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Christine Clauß

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2013 Nr. 36, S. 897
    Fsn-Nr.: 5584

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2013

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    31. Dezember 2019