Bekanntmachung
 
          des Sächsischen Staatsministeriums 
            
 für Soziales und Verbraucherschutz 
            
 über die Änderung der Bekanntmachung zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011 
 
          Vom 14. August 2013
Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Durchführung eines Sächsischen Arbeitsmarktprogramms zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des KSV Sachsen ab dem 1. Januar 2011 vom 9. Februar 2011 (SächsABl. S. 486), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17. April 2012 (SächsABl. S. 576), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Ziffer I Nr. 2 Satz 2 werden die Wörter „31. Dezember 2013“ durch die Wörter „31. Dezember 2014“ ersetzt.
- 2.
- In Ziffer X Satz 3 werden die Wörter „31. Dezember 2013“ durch die Wörter „31. Dezember 2014“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt zum 1. September 2013 in Kraft.
Dresden, den 14. August 2013
  Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz 
              
 Christine Clauß 
          
 

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