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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsfähigkeit abschlussgefährdeter Hauptschüler/innen“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsfähigkeit abschlussgefährdeter Hauptschüler/innen“ vom 30. Juni 2005 (SächsABl. S. 665), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsfähigkeit abschlussgefährdeter Hauptschüler/innen“

Vom 30. Juni 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Projekte, die der Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsfähigkeit abschlussgefährdeter Hauptschülerinnen und Hauptschüler dienen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Förderziel:
Den beteiligten Schülerinnen und Schülern soll ein erfolgreicher Übergang von der Schule in die Ausbildung ermöglicht werden. Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit werden erhöht. Daneben wird ein Beitrag geleistet, um Schulabbrüche und unnötige Warteschleifen zu reduzieren und damit einem weiteren Anstieg der „Altbewerberzahlen“ im Bereich der beruflichen Ausbildung vorzubeugen.

2.    Zielgruppe:
Abschlussgefährdete Hauptschülerinnen und Hauptschüler von Mittelschulen, die zu Beginn der Maßnahme mindestens sechs Schulbesuchsjahre absolviert haben.

3.    Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden können Projekte in Kooperation mit Mittelschulen, die Jugendlichen einen anderen Zugang zum Lernen und Arbeiten eröffnen, hohe verbindliche Forderungen an die Beteiligten stellen, besonders intensiv auf die Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten und eine Lernbegleitung bieten, die auch die persönliche Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. In die Projekte sind laufende Aktivitäten der Schule/n, die den Zielen der Maßnahme dienen, einzubeziehen. Die Projekte können schulübergreifend eingerichtet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Schüler im Verlauf der Maßnahme zu festgelegten Zeiten (zum Beispiel ein Praxistag pro Woche oder ein Angebot am Nachmittag) an einem sogenannten Praxislernort in den beteiligten Unternehmen/Einrichtungen für jeweils mehrere Monate mindestens zwei bis drei Berufsfelder kennen lernen.
Die beteiligten Schulen können bei einer Realisierung des Projekts, die einen Eingriff in die Stundentafel verlangt, das Stundenvolumen für einen Praxistag (vier bis sechs Stunden) durch die Kombination von Stunden im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH) und des Wahlpflichtunterrichts gewinnen. Die Aufgabenstellungen in den Unternehmen sollen im Bezug zu den zu vermittelnden Kenntnissen im Fach WTH stehen und diese ergänzen. Wenn die Praxistage ein freiwilliges Angebot am Nachmittag sind, steht gegebenenfalls der Wahlpflichtbereich zur Verfügung. Auch zusätzliche außerunterrichtliche Varianten kommen in Frage.
Es ist notwendig, dass für die Nachhaltigkeit des Vorhabens eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Praxislernorten, Kammern, Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft, Agenturen für Arbeit, Beruflichen Schulen und gegebenenfalls Einrichtungen der Jugendhilfe (zum Beispiel Jugendberatungsstellen) in einem Netzwerk angestrebt wird. Die Zusammenarbeit soll durch Kooperationsvereinbarungen, die der Projektträger bereits vor Projektbeginn abschließt, festgelegt werden. Auch die Eltern sind in das Projekt einzubeziehen.
Die Praxisanteile sind in ein entsprechendes Gesamtkonzept, mit dem die beteiligten Schüler während des Projektzeitraums begleitet und gefördert werden, einzubetten.
Es ist ein modular konzipiertes und unter schulischen Bedingungen realisierbares Konzept im Sinne der Ziele dieses Vorhabens vorzulegen, zunächst für Projekte bis einschließlich Schuljahr 2006/2007.

4.    Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

5.    Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

6.    Antragsverfahren:
Vor der Abgabe von formgebundenen Anträgen sind für Projekte zur „Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsfähigkeit abschlussgefährdeter Hauptschüler/innen“ – spätestens bis 15. September 2005 – Projektvorschläge an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 34, Postfach 10 09 10, 01079 Dresden einzureichen. Die Projektvorschläge sollen mindestens zu folgenden Punkten Aussagen enthalten:

  • Ziel des Projekts,
  • konkret nachgewiesener Bedarf,
  • detaillierte Zielgruppenbeschreibung, Mitwirkungserklärungen von Schulen und Unternehmen/Einrichtungen,
  • methodisches Vorgehen zur Erreichung der Projektziele (Arbeitsschritte),
  • welche Aufgaben der Projektträger übernimmt,
  • Form der Zusammenarbeit der beteiligten Partner,
  • welche Rolle die beteiligten Partner spielen,
  • erwartete Ergebnisse und Sicherung der Nachhaltigkeit,
  • Vorstellungen zur Verstetigung der Projektidee und zum Transfer von Ergebnissen,
  • Projektleitung,
  • Dokumentation (unter anderem Zwischen- und Abschlussbericht),
  • Zeit- und Kostenplan.
Die Kosten pro Projektschule dürfen 50 000 EUR p. a. nicht überschreiten.
Nur Projektvorschläge, für die die grundsätzliche Förderfähigkeit, Förderwürdigkeit und die Nachrangigkeit bestätigt worden sind, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.
Die Einreichung des vollständigen und verbindlichen Projektantrages erfolgt über das zuständige Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH. Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal
www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
      Europäischer Sozialfonds
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.:    0351/4910-4930
      Fax:    0351/4910-1015
vorzunehmen.
Das Internetportal verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger). Die Antragseinreichung ist an folgenden Stichtag gebunden: 31. Oktober 2005.

7.    Auswahlverfahren:
Die Auswahl aus den eingereichten Anträgen erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der vorgegebenen Struktur,
  • nachvollziehbarer Finanzierungsplan und effizienter Mitteleinsatz,
  • Darstellung gegebenenfalls bisher durchgeführter Maßnahmen einschließlich messbarer Ergebnisse,
  • Qualifikationsnachweise des Personals.
Die Übernahme von Eigenanteilen beziehungsweise eine Mitfinanzierung anderer Partner (zum Beispiel Unternehmen) ist wünschenswert.

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 30. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Kultus
Neun
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 29, S. 665

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. Juli 2005

    Fassung gültig bis: 17. Mai 2006