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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen vom 12. August 2013 (SächsGVBl. S. 773)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 12. August 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Zweite Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (SächsGVBl. 2012 S. 250) ist gemäß seinem Artikel II am 1. April 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 12. August 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2013 Nr. 12, S. 773

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2013