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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bauunterhalt

Vollzitat: VwV Bauunterhalt vom 26. Januar 2006 (SächsJMBl. S. 30), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 366)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Zuständigkeiten für Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Geschäftsbereichen des Oberlandesgerichts Dresden und der Generalstaatsanwaltschaft
(VwV Bauunterhalt)

Vom 26. Januar 2006

I.   Anwendungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Zuständigkeiten der Bedarfsträger im Rahmen der Erledigung von Bauunterhaltungsmaßnahmen an Justizgebäuden in den Geschäftsbereichen des Oberlandesgerichts Dresden und der Generalstaatsanwaltschaft.

II.   Begriffsbestimmung

Bauunterhaltungsmaßnahmen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift umfassen die jährliche Mitwirkung an der Aufstellung der Baubedarfsnachweise für die jeweiligen Justizgebäude, die Begleitung und Abstimmung der Ausführung der Bauunterhaltungsmaßnahmen, die Mitwirkung an der förmlichen Übergabe der fertiggestellten Bauleistungen, die Mitteilung von baulichen Mängeln und Schäden an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie die Wahrnehmung der Nutzerinteressen und sonstigen Hilfsgeschäfte im Rahmen der Bauunterhaltung. Zum Bauunterhalt gehören nur Maßnahmen, die keine Änderung der Liegenschaft in ihrem Bestand zur Folge haben.

III.   Zuständigkeit

Zuständig für die im Rahmen der Erledigung von Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Geschäftsbereichen des Oberlandesgerichts Dresden und der Generalstaatsanwaltschaft anfallenden Geschäfte der Bedarfsträger ist der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden. Die Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement für die Planung und Durchführung der Bauunterhaltungsmaßnahmen bleibt unberührt.

IV.   Verfahren

Verfahrensrechtlich sind die Vorschriften in Abschnitt C Nr. 1.2, 1.3, 3.1, 3.2, 5. und 7. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben und Bedarfsdeckungsmaßnahmen des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung ( RLBau Sachsen), Ausgabe 2003 vm 14. Februar 2004 (SächsABl. SDr. S. S 70), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 797), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend anzuwenden.

V.   In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Februar 2006 in Kraft.

Dresden, den 26. Januar 2006

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2006 Nr. 2, S. 30
    Fsn-Nr.: 300-V06.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2006

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2019