Bekanntmachung
 
          des Sächsischen Staatsministeriums des Innern 
            
 über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau 
 
          Vom 2. Januar 2014
Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 173, 178) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.
Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2014 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO
85 EUR.
Dresden, den 2. Januar 2014
  Sächsisches Staatsministerium des Innern 
              
 Beyer 
              
 Abteilungsleiter          
          
