Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Aufforderung zur Teilnahme am Ideenwettbewerb
„Kooperationen zwischen Kunst und Wirtschaft“
Vom 18. Mai 2006
Stärkung der Kompetenzen und der unternehmerischen Handlungsfähigkeit der in Kunst und Kultur Tätigen und Weiterentwicklung von Kooperationen des regionalen und lokalen Kultursektors mit anderen Branchen der Wirtschaft.
1. Hintergrund des Ideenwettbewerbes
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer von vier Strukturfonds der EU. Der ESF ist beschäftigungspolitischen Zielen gewidmet und unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung der Humanressourcen sowie der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt.
Kunst und Kultur haben in Sachsen einen hohen Stellenwert. Die branchenübergreifende Zusammenarbeit der in der Kulturwirtschaft Tätigen mit anderen Branchen der Wirtschaft hat derzeit noch wenig Bedeutung.
Während in der Tourismusbranche in Sachsen kunst- und kulturhistorische Kompetenzen für die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen bereits erfolgreich genutzt werden, um die touristische Anziehungskraft der Städte und Regionen zu stärken, sind weitere branchenübergreifende Aktivitäten eher die Ausnahme oder zumindest wenig bekannt.
An diese Ausgangslage knüpft der Ideenwettbewerb an. Er wendet sich an alle erwerbswirtschaftlichen Betriebe und Selbständigen aus folgenden kulturbezogenen Tätigkeitsfeldern:
- Musikwirtschaft,
- Literatur-, Buch- und Pressemarkt,
- Kunstmarkt und Design,
- Film-, TV-, Videowirtschaft, Multimedia,
- darstellende Kunst und Unterhaltungskunst,
- kunstbezogenes Bauen.
Diese sollen in der Entwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen unterstützt und ermuntert werden, mit Partnern aus anderen Branchen sächsischer Wirtschaft (Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungsunternehmen, Freie Berufe) nachhaltige Partnerschaften an der Schnittstelle von Kultur, Kunst und Wirtschaft einzugehen. Vorhandene Arbeitsplätze sollen auf diese Weise stabilisiert oder neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
2. Ziele des Ideenwettbewerbes
Mit dem Ideenwettbewerb sollen geeignete Projekte identifiziert werden, welche die Gewähr dafür bieten, dass mit Projektende – die Dauer der Projektförderung soll maximal 20 Monate betragen – mindestens eines der nachfolgenden Ziele erreicht ist:
- Sächsische Unternehmen und ihre Beschäftigten aus Kunst und Kultur wurden durch die Zusammenarbeit mit anderen Branchen der Wirtschaft in ihren unternehmerischen Potenzialen, ihrem Unternehmergeist und in ihren Humanressourcen nachhaltig gestärkt. Sie erzielten zum Beispiel eine Steigerung ihrer Professionalität bei der Entwicklung von marktfähigen Produkten und Dienstleistungen und konnten neue Märkte und Zielgruppen erschließen, indem sie bedarfsgerecht zu unternehmensnahen Dienstleistern qualifiziert wurden. Sie wurden in die Lage versetzt, ihre Unternehmensstrategien weiter zu entwickeln oder neue Geschäftspartner zu gewinnen. Dies hat die Qualifikation und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten insgesamt wesentlich verbessert.
- Sächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wurden befähigt, den Mehrwert von künstlerischen und kulturellen Kompetenzen für ihre Produkte und Dienstleistungen zu erkennen und ihren Weiterbildungsbedarf in diesem Sektor zu identifizieren. Die Kooperationen mit dem Kunst- und Kultursektor gaben ihnen und ihren Beschäftigten neue Impulse zur Entwicklung, Gestaltung oder Vermarktung ihrer Produkte.
- Sächsische Kultureinrichtungen wurden durch die Kooperation mit sächsischen Unternehmen befähigt, ihre wirtschaftlichen Geschäftsbereiche zu stabilisieren beziehungsweise auszubauen und auf diese Weise vorhandene Arbeitsplätze zu sichern oder neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Es ist in jedem Fall Voraussetzung, dass mindestens drei sächsische Partner aus Kunst und Kultur sowie anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Einbeziehung weiterer Akteure wie Vereine, Stiftungen, Hochschulen, Städte und Gemeinden wird begrüßt.
Bevorzugt werden Projektvorschläge, die als Best-Practice-Beispiel für Wachstum und Beschäftigung fördernde Kooperationen von Kultur und Wirtschaft dienen können.
Die besten Projekte sollen gemäß Teil 2 Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) als regionale beschäftigungsfördernde Kooperationsvorhaben auf Unternehmensebene unter Einbeziehung regionaler Akteure zur Sicherung und Entwicklung der Humanressourcen aus ESF- und Landesmitteln gefördert werden.
3. Handlungsfelder der Projektvorschläge
Mögliche Schwerpunkte für die Förderung der unternehmerischen Kompetenzen bei den in Kunst und Kultur Tätigen und bei der Kooperation mit anderen Branchen der Wirtschaft sind vor allem folgende Handlungsfelder gesehen:
- Analyse, Information und Kommunikation
- Ermittlung der Defizite der Unternehmen der Kulturwirtschaft, der Selbstständigen im Kultursektor und der Kulturbetriebe bei der Ausschöpfung ihrer unternehmerischen Potenziale durch ein Netzwerkmanagement,
- Kompetenzermittlung und Zusammenführung der unterschiedlichen Kompetenzen der beteiligten Akteure des Projekts,
- Identifizierung der Kommunikationsstrukturen und Kommunikationsforen zur Realisierung des Projektzieles sowie Entwicklung dieser Strukturen und Foren,
- Installierung eines spezifischen Informationsmanagements zwischen den Akteuren.
- Strategie, Management, Handlungskompetenz, Öffentlichkeitsarbeit
- Entwicklung spezifischer Ansätze individueller Kompetenzentwicklung zur Entfaltung aller unternehmerischen Potenziale der in der Kulturwirtschaft Tätigen sowie den Kulturbetrieben,
- Identifizierung und Gewinnung von Kooperationspartnern,
- Entwicklung eines projektspezifischen Projektmanagements,
- Erprobung und nachhaltige Festigung von Kommunikationsstrukturen und -foren zwischen den Akteuren,
- Nutzung von Kooperationsbeziehungen als arbeitsteilige Prozesse zur Erfüllung der Ziele des Projekts,
- Durchführung gezielter Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, um das Projekt, seine Ziele und Akteure nach außen darzustellen.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Am Ideenwettbewerb können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen teilnehmen. Eine Mindestzahl von drei Unternehmen je Projekt ist erforderlich.
Im Zentrum der Projektvorschläge sollen Unternehmen und Selbstständige aus kulturbezogenen Tätigkeitsfeldern mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen stehen. Ihnen soll ein Unterstützungsangebot zur Verbesserung ihrer unternehmerischen Handlungsfähigkeit gemacht werden. Vorrangig werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Az.: K(2003) 1422 – [ABl. EU Nr. L 124 S. 36] mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen) gefördert.
Der Ideenwettbewerb ist breit angelegt. Daher können auch Unternehmen, die nicht mehr als Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition angesehen werden sowie der öffentliche Sektor mit seinen Kultureinrichtungen sowie kulturelle Verbände oder Zusammenschlüsse mit einbezogen werden. Diese werden auf die Mindestzahl von drei Partnern nicht angerechnet. Es ist auszuschließen, dass eine Doppelförderung erfolgt. So können bei der Teilnahme von öffentlichen Kultureinrichtungen nur Tätigkeiten gefördert werden, die nicht bereits Gegenstand anderer Zuwendungen sind.
Es wird ein hoher Einbindungsgrad aller Partner bei der Konzeption des Inhalts und der Organisation der Kooperations- oder Netzwerkstrukturen vorausgesetzt.
Geeignete Maßnahmen zur angemessenen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange, insbesondere zur angemessenen Teilnahme von Frauen an den Projekten sind festzulegen. Hierbei sind die besonderen Interessenslagen von Frauen zu berücksichtigen.
Die Projektträger müssen
- unternehmerische Kompetenz haben und
- über langjährige fachliche Erfahrungen im Bereich Kunst/Kultur verfügen oder
- wenn sie den Institutionen im öffentlichen oder privaten Sektor Kunst/Kultur zugeordnet werden, nachweisen, dass sie sich vorwiegend in Netzwerken des Bereiches Kunst und Kultur bewegen und fachlich kompetent sind.
Es wird erwartet, dass ein auf das Vorhaben zugeschnittenes internes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt und durchgeführt wird.
Als zuschussfähig werden nur projektbezogene Ausgaben nach der ESF-Richtlinie, der KMU-Freistellungsverordnung und den ESF-Orientierungswerten anerkannt, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Das Fördervolumen ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Projektes.
Die Förderung von Kooperationen zwischen Kunst und Wirtschaft ist beihilferechtlich relevant.
Wird das Netzwerkmanagement durch einen externen Dienstleister wahrgenommen (Beratungsbeihilfe) erfolgt die Förderung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (ABl. EG Nr. L 10 S. 33), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. EU Nr. L 63 S. 22), als Anteilsfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben über die Projektlaufzeit. In diesem Fall können Unternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen beziehungsweise KMU handelt, zwar am Netzwerk teilnehmen, sie müssen ihre Kosten jedoch selbst tragen.
Alternativ können die Beihilfen nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EG Nr. L 10 S. 30) gewährt werden. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten „De-minimis“-Beihilfen darf 100 000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert gilt für alle „De-minimis“-Beihilfen, gleich welcher Art und Zielsetzung. Die Förderung von Kooperationen zwischen Kunst und Wirtschaft nach der „De-minimis“-Beihilfeverordnung erfolgt degressiv; der Fördersatz – jeweils bezogen auf die zuschussfähigen Ausgaben – beträgt im 1. Jahr 90 % und im 2. Jahr 70 %. In diesem Fall sind auch die für Großunternehmen erbrachten Leistungen des Netzwerkmanagements förderfähig, sofern die Voraussetzungen der oben genannten Verordnung über „De-minimis“-Beihilfen eingehalten werden.
5. Fördergegenstände
Gefördert werden kann der Aufbau einer neuen oder der Ausbau einer bestehenden Kooperation „Kunst und Wirtschaft“, insbesondere das Netzwerkmanagement sowie innerhalb des Netzwerkes die Anbahnung neuer Kooperationen und die Öffentlichkeitsarbeit. Daneben können über das bewilligte Projektvolumen hinaus konkrete Umsetzungsprojekte, zum Beispiel berufsbegleitende Weiterbildungsprojekte nach den ESF-Bedingungen, separat beantragt werden. Umsetzungsprojekte, die auf der Grundlage dieses Wettbewerbes gefördert werden, müssen spätestens am 30. März 2008 abgeschlossen sein.
6. Aufbau und Einreichung der Projektvorschläge
Der Projektvorschlag sollte nicht mehr als zehn Seiten umfassen. Folgende Angaben werden benötigt:
Angaben zum Träger/zur Kooperation
- Selbstdarstellung des Trägers/der Kooperation, seiner/ihrer Kompetenz und Erfahrung im Projektmanagement sowie der Entwicklung von unternehmerischen Potenzialen im Bereich Kunst/Kultur und Wirtschaft,
- Bonitätserklärung der Hausbank,
- Auszug Handelsregister; Satzung/Gesellschaftsvertrag.
- Analyse der Problemstellung und Darstellung der Ausgangslage, die zur Entwicklung des Projektvorschlags geführt hat,
- Name des Projekts,
- Darstellung der Projektziele und der Teilziele des Projekts einschließlich der Problemlösungsstrategien,
- Darstellung des Projektverlaufs, der Maßnahmen und Aktivitäten; Meilensteinplanung wird empfohlen,
- Darstellung der Instrumente und Vorgehensweisen einschließlich der Einbindung und Sensibilisierung der Partner,
- Aussagen über die Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming-Ansatz),
- Angaben zu einem internen Controlling und Qualitätssicherungssytems zur Sicherung der Zielerreichung des Projekts,
- Maßnahmen zur Sicherung und Steuerung der Zusammenarbeit der Partner durch das Projektmanagement,
- Darstellung der Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.
- Geplanter Personaleinsatz für das Projektmanagement,
- Angaben zu den Mitteln für notwendige externe Partner (zum Beispiel Weiterbildung, Beratung, Coaching),
- Kostenschätzung für die gesamte Laufzeit,
- Aussagen zur Sicherung der Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus.
Vor Einreichung der Projektvorschläge wird gebeten, eine nähere Beratung bei den von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beauftragten Consultbüros zur ESF-Förderung in Anspruch zu nehmen:
im Regierungsbezirk Chemnitz:
- Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: 0371 – 45001 12
Fax: 0371 – 45001 10
kristin.haufe@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Dresden:
- Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 4
01099 Dresden
Herr Micksch
Tel.: 0351 – 2105 – 147
Fax: 0351 – 2105 – 110
christian.micksch@kommunalentwicklung-sachsen.de
im Regierungsbezirk Leipzig:
- Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: 0341 – 2228 – 7341
Fax: 0341 – 2228 – 7340
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung-sachsen.de
Ihre Projektvorschläge in 6 Ausfertigungen (Papierform, 1 Original und 5 Kopien) reichen Sie bitte bei den vorgenannten und von der SAB beauftragten Consultbüros ein.
Die SAB prüft unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums die Förderfähigkeit und -würdigkeit der eingereichten Projektvorschläge.
7. Verfahrensablauf, Bewertung der eingereichten Vorschläge
Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:
Phasen | Beschreibung |
---|---|
Phase 1: | Einreichung der Vorschläge zum Ideenwettbewerb bis zum 20. Juni 2006 bei den von der SAB beauftragten Consultbüros, |
Phase 2: | Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge durch die SAB unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums, |
Phase 3: | Mitteilung zur Auswahlentscheidung; ausgewählte Projektvorschläge erhalten die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen Anträgen, |
Phase 4: | Erarbeitung der formgebundenen Anträge, |
Phase 5: | Prüfung und Entscheidung der Anträge, |
Phase 6: | Gemeinsame Kick-off Veranstaltung zu Projektbeginn, |
Phase 7: | Projektdurchführung und Abschluss der Projekte bis spätestens 30. Juni 2008. |
8. Bewertungsmaßstäbe durch das beratende Gremium
Die Auswahl wird von der SAB unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums vorgenommen, die insbesondere folgende Maßstäbe anlegt:
- Befähigung der Träger/der Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts,
- Innovation der angebotenen Problemlösung/Modellhaftigkeit,
- Zielgenauigkeit und Erreichung nachhaltiger Effekte für Wachstum und Beschäftigung,
- ausgewogene Berücksichtigung von Aspekten aus den beiden Bereichen Kunst und Wirtschaft,
- Übertragbarkeit, Nachhaltigkeit und Transfermöglichkeit des Projekts.
Dresden, den 18. Mai 2006
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Bride
Referatsleiterin