Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 11. Juli 2003 (SächsGVBl. S. 307)
Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien
Vom 11. Juli 2003
I.
Der
Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 175) wird wie folgt geändert:
1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 17 wird neu gefasst:
„17.
Koordinierung der grenzüberschreitenden Abstimmung der Regionalpolitik für den Grenzraum, Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten einschließlich Unterstützung der Arbeit der Euro-Regionen, Förderprogramm INTERREG III A und PHARE, insbesondere als Verwaltungsbehörde für INTERREG III A, Twinning Projekte der EU;“
b)
Nummer 18 wird gestrichen.
c)
Die bisherigen Nummern 19 bis 27 werden die Nummern 18 bis 26.
2.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 22 wird hinter dem Wort „Raumbeobachtung“ ein Komma gesetzt und die Bezeichnung „INTERREG III B“ eingefügt.
3.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 5 wird an Stelle der Nummer „27“ die Nummer „26“ eingefügt.
4.
Ziffer VII wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 11 wird neu gefasst:
„11.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme der Förderprogramme INTERREG III A und B), INTERREG III C;“
b)
In Nummer 15 werden an Stelle der Nummern „20/21/22“ die Nummern „19/20/21“ eingefügt.
c)
In Nummer 16 werden an Stelle der Nummern „20/21/22“ die Nummern „19/20/21“ eingefügt.
d)
Nummer 23 wird neu gefasst:
„23.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, öffentlicher Peronennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Aktionsprogramm Grenzregionen der EU, Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;“
II.
In-Kraft-Treten
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. September 2003 in Kraft.
Dresden, den 11. Juli 2003
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt