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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 18. Juli 1997 (SächsABl. S. 964)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes

Az.: 51-2550.03/13

Vom 18. Juli 1997

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Projektmanagement auf dem Gebiet des Denkmalschutzes vom 22. April 1993 (SächsABl. S. 682, ber. S. 848) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 1 werden die Worte „in Industrieanlagen“ ersatzlos gestrichen.
2.
In § 1 Satz 1 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
3.
In § 1 Satz 1 wird das Wort „sonstigen“ ersatzlos gestrichen.
4.
In § 1 Satz 1 werden hinter dem zweiten Wort „Investitionen“ die Worte „in Wohnbauten mit teilweise gewerblicher Nutzung“ eingefügt.

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 18. Juli 1997

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 36, S. 964

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. September 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017