Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Richtlinie zur Sicherung von Wohneigentum
Vom 12. Januar 2015
I.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sicherung von Wohneigentum vom 15. Juli 2008 (SächsABl S. 987), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 808), wird aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 12. Januar 2015
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig