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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Richtlinie zur Sicherung von Wohneigentum

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufhebung der Richtlinie zur Sicherung von Wohneigentum vom 12. Januar 2015 (SächsABl. S. 177)

Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Richtlinie zur Sicherung von Wohneigentum

Vom 12. Januar 2015

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sicherung von Wohneigentum vom 15. Juli 2008 (SächsABl S. 987), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 808), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. Januar 2015

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 6, S. 177
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. Februar 2015

    Fassung gültig bis: 7. Februar 2015