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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten vom 23. Juni 2003 (MBl. SMK S. 146)

Verwaltungsvorschrift
zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten

Az.: 15-0310.00/5

Vom 23. Juni 2003

Gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten vom 7. August 2001 (DienstVVO-SMK, SächsGVBl. vom 29. August 2001) beauftrage ich den Abteilungsleiter 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit Wirkung vom 1. August 2003 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten in Disziplinarangelegenheiten von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16.

Dies schließt insbesondere auch die Befugnis ein, Ermittlungsführer zu bestellen, Verfahren einzustellen und abweichende Entscheidungen nach § 26 Sächsische Disziplinarordnung zu treffen.

Dresden, den 23. Juni 2003

Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2003 Nr. 8, S. 146

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2003

    Fassung gültig bis: 27. Januar 2005