Verwaltungsvorschrift
zur Beauftragung von Beamten der Dienststelle mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Sächsischen Staatsministers für Kultus in Disziplinarangelegenheiten
Az.: 15-0310.00/5
Vom 23. Juni 2003
Gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten vom 7. August 2001 (DienstVVO-SMK, SächsGVBl. vom 29. August 2001) beauftrage ich den Abteilungsleiter 1 des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit Wirkung vom 1. August 2003 mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten in Disziplinarangelegenheiten von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bis einschließlich Besoldungsgruppe A 16.
Dies schließt insbesondere auch die Befugnis ein, Ermittlungsführer zu bestellen, Verfahren einzustellen und abweichende Entscheidungen nach § 26 Sächsische Disziplinarordnung zu treffen.
Dresden, den 23. Juni 2003
Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld