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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen vom 23. März 2006 (SächsGVBl. S. 83)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen

Vom 23. März 2006

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (FörderbankG) vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) und
  2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 257, 258) geändert worden ist, mit Zustimmung der Staatsregierung:

Artikel 1

§ 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMWA – SMWAFördZuVO) vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378) wird wie folgt geändert:

  1. In der Überschrift werden die Wörter „und Außer-Kraft-Treten“ gestrichen.
  2. Die Wörter „und mit Ablauf des 31. März 2006 außer Kraft“ werden gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 31. März 2006 in Kraft.

Dresden, den 23. März 2006

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2006 Nr. 4, S. 83

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. März 2006

    Fassung gültig bis: 25. Juli 2018