Hinweise
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung 2006 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen
Az: 35-6615.30/691
Vom 25. Mai 2004
[Berichtigt durch Berichtigung (MBl.SMK S. 416)]
I.
Für die Vorbereitung und Durchführung der
Abiturprüfung 2006
an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs gelten, soweit im Folgenden nicht Abweichungen genannt sind, die
„Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung 1998 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen“
vom 30. Juni 1996
(veröffentlicht im Amtsblatt des SMK 9/1996)
und die
„Hinweise zur Vorbereitung der Abiturprüfung 1998 für das Fach Religion an Schulen in kirchlicher Trägerschaft im Freistaat Sachsen“
vom 28. Februar 1997
(veröffentlicht im Amtsblatt des SMK 2/1997).
II.
Des Weiteren erfolgen Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung 2006 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs – neben den einschlägigen Rechtsvorschriften – auf der Grundlage nachstehender Dokumente des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) bzw. der Kultusministerkonferenz (KMK):
- Lehrpläne für das allgemein bildende Gymnasium in der jeweils gültigen Fassung
- Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der KMK vom 1. Dezember 1989 in der jeweils gültigen Fassung
- Verbindliche Richtlinie „Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen“ in der Fassung von 1997
III.
Zur allgemeinen Berücksichtigung der äußeren Form, der Sprachrichtigkeit und des Ausdrucks bei der Bewertung und Benotung wird auf § 20 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) in der jeweils gültigen Fassung verwiesen:
„(1) Bei der Bewertung einer Klassenarbeit oder Klausur werden gravierende Mängel in der äußeren Form bei der Notengebung berücksichtigt. Dies ist bei der Benotung zu vermerken.
(2) Ebenso werden gravierende Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwerwiegende Ausdrucksmängel in allen Unterrichtsfächern bei der Notengebung berücksichtigt. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und Ausdrucksmängel werden grundsätzlich in allen schriftlichen Arbeiten gekennzeichnet.“
Die sinngemäße Regelung für die Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten in der Abiturprüfung erfolgt in § 37 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) in der jeweils gültigen Fassung.
IV.
Jeder prüfende Fachlehrer ist verpflichtet, sich gründlich mit dem Inhalt der EPA seines Faches auseinander zu setzen:
In jeder Prüfung sind die beschriebenen Anforderungsbereiche
(AB) I, II und III (mit steigendem Schwierigkeitsgrad in dieser Reihenfolge) in gebührendem Verhältnis (AB II im allgemeinen dominierend) und die fachspezifischen Qualifikationen und Inhalte (Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse und Einsichten) zu berücksichtigen. Im Leistungskurs ist dabei durchweg von einem größeren Umfang und einer tiefgründigeren Erschließung des Stoffes auszugehen als im entsprechenden Grundkurs. Der Leistungskurs unterscheidet sich vom Grundkurs durch Aspektreichtum und Komplexität.
Voraussetzung für alle Fachprüfungen ist die Behandlung der entsprechenden Inhalte im Unterricht auf der Grundlage der Lehrpläne für das allgemein bildende Gymnasium in der jeweils gültigen Fassung.
V.
Hinsichtlich des Prüfungsinhalts und der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Wichtigkeit zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird.
VI.
Allgemein gültige Abweichung bei „Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer“
In den Fächern der Abiturprüfung (Leistungs- und Grundkurs) und in den Ergänzungsprüfungen wird „Duden (Rechtschreibung der deutschen Sprache)“ ersetzt durch „Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung“.
- 1.1
- Fach D e u t s c h
Leistungskurs und Grundkurs Deutsch
Besondere Hinweise zur Vorbereitung der Abiturprüfung
Um für die Abiturprüfung bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten und von gründlichen Kenntnissen umfangreicherer Werke ausgehen zu können, werden folgende in der gymnasialen Oberstufe zu behandelnden Ganzschriften mit Autor und Werk konkret und verbindlich festgelegt. Diese Festlegungen werden in der Regel nach drei Jahren modifiziert.
Die verbindliche Festlegung umfasst folgende Texte:
Autor | Werk |
---|---|
Leistungskurs Deutsch | |
Sophokles: | Antigone |
J. W. Goethe: | Faust I |
Faust II in Auszügen | |
E.T.A. Hoffmann: | Der Sandmann |
G. Büchner: | Woyzeck |
Th. Fontane: | Effi Briest |
Th. Mann: | Der Tod in Venedig |
F. Kafka: | Die Verwandlung |
J. Roth: | Hiob |
Kl. Mann: | Mephisto |
F. Dürrenmatt: | Die Physiker |
Th. Bernhard: | Heldenplatz |
Grundkurs Deutsch | |
Sophokles: | Antigone |
Goethe: | Faust I |
E.T.A. Hoffmann: | Der Sandmann |
G. Hauptmann: | Bahnwärter Thiel |
F. Kafka: | Kurzprosa |
Th. Mann: | Mario und der Zauberer |
B. Brecht: | Leben des Galilei |
B. Schlink: | Der Vorleser |
Leistungskurs Deutsch
Struktur der Prüfungsarbeit
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Die Aufgabenarten können sein:
- Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation
- Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse
- Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung
- Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung
- Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung
- Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation
Textgrundlage können sein:- kürzere, in sich geschlossene Texte,
- Textausschnitte aus Werken, die im Lektüreprogramm benannt sind,
- zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich.
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der Text für 1998 wird mit Ausnahme der Abschnitte „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ sowie „Kenntnisse und Einsichten“ gestrichen.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilnoten, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Dabei haben je nach Aufgabenart folgende Kriterien besonderes Gewicht:
- Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse
- sachliche Richtigkeit und Folgerichtigkeit der Aussagen
- Differenziertheit des Verstehens, Darstellens und Urteilens
- Einordnung eines Textes oder einer Fragestellung in größere Zusammenhänge
- Grad der Selbstständigkeit
- Klarheit in Aufbau und Sprache sowie Anschaulichkeit und Angemessenheit der Ausdrucksmittel
- Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und fachspezifischen Methoden
- Beachtung standardsprachlicher Normen
Grundkurs Deutsch
Struktur der Prüfungsarbeit
Wie Leistungskurs
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Wie Leistungskurs
- 1.2
- Fach S o r b i s c h
Leistungskurs Sorbisch
Struktur der Prüfungsarbeit
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Die Aufgabenarten können sein:
- Interpretation von literarischen Texten
- Problemerörterung anhand von Texten (literarische Texte, Sachtexte, pragmatische Texte)
- Problemerörterung mit fachspezifischem Thema ohne Textvorlage
Textgrundlage können sein:- kürzere, in sich geschlossene Texte,
- Textausschnitte aus Werken, die den Schwerpunkten entsprechen,
- zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich (Dabei wird die Kenntnis unterschiedlicher Interpretationsansätze vorausgesetzt).
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilnoten, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Dabei haben je nach Aufgabenart folgende Kriterien besonderes Gewicht:
- Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse
- sachliche Richtigkeit und Folgerichtigkeit der Aussagen
- Differenziertheit des Verstehens, Darstellens und Urteilens
- Einordnung eines Textes oder einer Fragestellung in größere Zusammenhänge
- Grad der Selbstständigkeit
- Klarheit in Aufbau und Sprache sowie Anschaulichkeit und Angemessenheit der Ausdrucksmittel
- Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und fachspezifischen Methoden
- Beachtung standardsprachlicher Normen
Grundkurs Sorbisch
Struktur der Prüfungsarbeit
Wie Leistungskurs
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Wie Leistungskurs
1.3. Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
- 1.3
- Neue Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch
Leistungskurs
Arbeitszeit
270 Minuten am Tag der schriftlichen Prüfung
ca. 20 Minuten am Tag des praktischen Prüfungsteils zur mündlichen Sprachkompetenz im Rahmen einer Partnerprüfung
Struktur der Prüfungsarbeit
Kombinierte Aufgabe:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B sowie einen praktischen Prüfungsteil zu bearbeiten.
Prüfungsteil A: Textaufgabe (Arbeitszeitanteil ca. 210 Minuten)
Textproduktion
- Es liegt ein fremdsprachiger Text vor, zu dem folgende Anforderungen gestellt werden:
- Textverständnis
- Begründete Stellungnahme
- Die Länge der Textvorlage beträgt in
Englisch: 750 bis ca. 900 Wörter
Französisch, Italienisch, Spanisch: je 650 bis ca. 800 Wörter
Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 600 bis ca. 750 Wörter. - Gesamtumfang der Textproduktion: mindestens 600 Wörter in Englisch und mindestens 500 Wörter in den weiteren Fremdsprachen.
Prüfungsteil B: Übersetzung (Arbeitszeitanteil ca. 60 Minuten)
Ein fremdsprachiger Text (nicht identisch mit der Textvorlage von Teil A) von 130 bis ca. 160 Wörtern, gegebenenfalls mit Wort und Sacherläuterungen, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Praktischer Prüfungsteil:
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz
Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwer-punkte des Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion.
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Fähigkeiten und Fertigkeiten
- (1)
- –
- Verstehendes Lesen authentischer Texte unter Zuhilfenahme ein- und zweisprachiger Wörterbücher
- –
- Lösen von Aufgabenstellungen (Zusammenfassen, Analysieren, Interpretieren, Kommentieren, Werten, Gestalten) zu einem literarischen oder Sachtext in der Fremdsprache in zusammenhängender Formulierung, überzeugender Argumentation und stilistisch angemessener Darstellung (Bei der schriftlichen Textproduktion dürfen nicht mehr als vier aufeinander folgende Wörter unverändert aus der Vorlage übernommen werden.)
(2) Beherrschen eines differenzierten Wortschatzes, idiomatischer Wendungen und differenzierter Satzstrukturen
(3) Übersetzen eines authentischen Textes aus der Fremdsprache in angemessenes Deutsch
(4) Nachweis von Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit
Kenntnisse und Einsichten
(5) Sprachbetrachtung:
Kenntnisse der sprachlichen Normen und der Funktion sprachlicher Mittel (z. B. Lexik, Grammatik, Idiomatik)
(6) Landeskunde:
Aspekte des politischen, gesellschaftlichen, ökonomischen und sozio-kulturellen Lebens der Länder bzw. des Sprachraumes der jeweiligen Fremdsprache
(7) Textarten:
Literarische Texte oder komplexe Sachtexte unter Verwendung der Fachterminologie in der Fremdsprache
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer in den schriftlichen Prüfungsteilen A und B
- Ein- und zweisprachige Wörterbücher
- Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Aufgabe | erreichbar BE | ||
---|---|---|---|
Prüfungsteil A: Textaufgabe | |||
Textproduktion: | |||
– | Inhalt | ||
Textverständnis | erreichbar 10 BE | ||
Stellungnahme | erreichbar 10 BE | ||
– | Sprachliche Leistung | ||
Sprachrichtigkeit | erreichbar 20 BE | ||
Ausdrucksvermögen | erreichbar 10 BE | ||
Prüfungsteil B: Übersetzung | erreichbar 20 BE | ||
Praktischer Prüfungsteil: | |||
Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz | erreichbar 20 BE | ||
Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala |
Grundkurs
Arbeitszeit
210 Minuten
Struktur der Prüfungsarbeit
Kombinierte Aufgabe:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zwei schriftliche Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.
Wie Leistungskurs mit folgenden Ausnahmen im Prüfungsteil A:
- Arbeitszeitanteil ca. 150 Minuten
- Die Länge der Textvorlage beträgt in
Englisch: 500 bis ca. 650 Wörter
Französisch, Italienisch, Spanisch: je 500 bis ca. 600 Wörter
Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 450 bis ca. 550 Wörter. - Gesamtumfang der Textproduktion: mindestens 500 Wörter in Englisch und mindestens 400 Wörter in den weiteren Fremdsprachen.
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Ziffern (1), (2), (3), (5), (6): analog Leistungskurs, jedoch mit graduellen Unterschieden hinsichtlich des Textumfangs und der Anforderungsniveaus
(7) Textarten:
Komplexe Sachtexte unter Verwendung der Fachterminologie in der Fremdsprache
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Aufgabe | erreichbar BE | |
---|---|---|
Prüfungsteil A: Textaufgabe | ||
Textproduktion: | ||
– | Inhalt | |
Textverständnis | erreichbar 10 BE | |
Stellungnahme | erreichbar 10 BE | |
– | Sprachliche Leistung | |
Sprachrichtigkeit | erreichbar 20 BE | |
Ausdrucksvermögen | erreichbar 10 BE | |
Prüfungsteil B: Übersetzung | erreichbar 10 BE |
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung im Grundkurs wird separat veröffentlicht.
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala
- 1.4
- Fach F r a n z ö s i s c h
Der Text für 1998 wird gestrichen. Für das Fach Französisch gelten die in 1.3. dieser Mitteilung gegebenen Hinweise.
- 1.5
- Fach S p a n i s c h
Der Text für 1998 wird gestrichen. Für das Fach Spanisch gelten die in 1.3. dieser Mitteilung gegebenen Hinweise.
- 1.6
- Fach R u s s i s c h
Der Text für 1998 wird gestrichen. Für das Fach Russisch gelten die in 1.3. dieser Mitteilung gegebenen Hinweise.
- 1.7
- Fach L a t e i n
Leistungskurs Latein
Hinweise zum Prüfungsinhalt
(4) Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Augusteisches Epos; in Vergleichstexten auch weitere Poesie
und Prosa der augusteischen Zeit
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
- Die Verwendung eines Wörterbuches Latein-Deutsch ist nur für die Übersetzung (Prüfungsteil A) gestattet.
Grundkurs Latein
Struktur der Prüfungsarbeit
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Teil A: Übersetzung (Arbeitszeitanteil 105 Minuten) Originaltext von ca. 120 lateinischen Wörtern
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung im Grundkurs wird separat veröffentlicht.
Teil B: Interpretationsaufgabe (Arbeitszeitanteil 105 Minuten)
Hinweise zum Prüfungsinhalt
wie Leistungskurs
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Teil | Aufgabe | erreichbar BE |
---|---|---|
Teil A: | Übersetzung | erreichbar 30 BE |
Teil B: | Interpretationsaufgabe | erreichbar 30 BE |
Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala |
- 1.9
- Fach M u s i k
Leistungskurs Musik
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
(4) Für den Prüfungsteil A werden folgende Epochen, Stile, Gattungen und Formen als Schwerpunkte genannt:
- Geistliche Musik in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts
- Romantische Klaviermusik des 19. Jahrhunderts
- Das Solokonzert in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Teil A: Anwendung der 60-BE-Skala
Teil B: Punktebewertung gemäß Formblatt, welches separat nachgereicht wird.
Die Gesamtpunktzahl der schriftlichen Prüfung wird aus den in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen nach der Formel
ermittelt.
- 2.1
- Fach G e s c h i c h t e
Leistungskurs Geschichte
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der Text für 1998 wird bezüglich der Schwerpunkte ersetzt durch:
(1) Die politische Entwicklung in Deutschland von 1815 bis 1918 unter Berücksichtigung der sächsischen Landesgeschichte
(2) Industrialisierung und Soziale Frage in Europa
(3) Deutschland unter innen- und außenpolitischen Aspekten von 1918 bis 1990
Grundkurs Geschichte
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der Text für 1998 wird bezüglich der Schwerpunkte ersetzt durch:
(1) Politische und wirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland zwischen 1848 und 1914 unter Berücksichtigung der sächsischen Landesgeschichte
(2) Deutsche Innen- und Außenpolitik von 1918 bis 1945
(3) Die Deutsche Frage im internationalen Rahmen von 1948 bis 1990
- 3.1
- Fach M a t h e m a t i k
Der Text von 1998 wird ersetzt durch:
Leistungskurs und Grundkurs Mathematik
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Alle Lernbereiche des Lehrplanes Mathematik mit Ausnahme des Lernbereichs 3 („Elemente der beurteilenden Statistik“ im Leistungskurs sowie „Elemente der Beschreibenden und Beurteilenden Statistik“ im Grundkurs) aus dem Kurshalbjahr 12/II (Stochastik) bilden potenziellen Prüfungsstoff.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:
- im Teil A eine Pflichtaufgabe zu grundlegenden Problemen der Analysis
- im Teil B eine Pflichtaufgabe zu grundlegenden Problemen zur Geometrie / Algebra
- im Teil C eine Pflichtaufgabe zur Stochastik
- im Teil D eine von zwei Wahlaufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.Die Wahlaufgaben berücksichtigen insbesondere Aspekte wie
- die Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete
- die Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisnahe Sachverhalte
- die selbstständige Auswahl und flexible Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen.
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
- grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne implementiertes oder installiertes Computer-Algebra-System (CAS)
- Tabellen- und Formelsammlung ohne ausführliche Musterbeispiele (im Unterricht eingeführt)
- Zeichengeräte
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung wird auf die nachstehenden Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
- „Abiturähnliche Aufgaben zur Analysis“ (erschienen 1997)
- „Abiturähnliche Aufgaben zu Geometrie / Algebra und Stochastik“ (erschienen 1998)
- „Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch – naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002).
Nur Leistungskursfach Mathematik
Arbeitszeit:
300 Minuten
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil | erreichbar BE |
---|---|
Prüfungsteil | Erreichbare BE-Anzahl |
A | 35 |
B | 25 |
C | 15 |
D | 15 |
Insgesamt wird die 90-BE-Skala angewandt.
Nur Grundkursfach Mathematik:
Arbeitszeit:
240 Minuten
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil | erreichbar BE |
---|---|
Prüfungsteil | Erreichbare BE-Anzahl |
A | 25 |
B | 15 |
C | 10 |
D | 10 |
Insgesamt wird die 60-BE-Skala angewandt.
- 3.2
- Fach B i o l o g i e
Leistungskurs und Grundkurs Biologie
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
- Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildungen des gesamten Pflanzen-Habitus (im Unterricht eingeführt)
- Grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne implementiertes oder installiertes Computer-Algebra-System (CAS)
- Tabellen- und Formelsammlung ohne ausführliche Musterbeispiele (im Unterricht eingeführt)
- Zeichengeräte
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung 2006 wird auf die nachstehenden Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen, die den allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vorliegen:
- „Einsatz des grafikfähigen Taschenrechners in den Abiturprüfungsfächern Chemie und Biologie“ (erschienen 2000), daraus „Teil II: Biologie“;
- „Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.4.
- „Zur Bewertung von mikroskopischen Zeichnungen an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen“ (erschienen 1999)
- 3.3
- Fach C h e m i e
Leistungskurs und Grundkurs Chemie
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
- Grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne implementiertes oder installiertes Computer-Algebra-System (CAS)
- Tabellen- und Formelsammlung ohne ausführliche Musterbeispiele (im Unterricht eingeführt)
- Zeichengeräte
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung 2006 wird auf die nachstehenden Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen, die den allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vorliegen:
- „Einsatz des grafikfähigen Taschenrechners in den Abitur-
prüfungsfächern Chemie und Biologie“ (erschienen 2000), daraus „Teil I: Chemie“; - „Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.3.
- 3.4
- Fach P h y s i k
Leistungskurs und Grundkurs Physik
Erlaubte Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
- Grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne implementiertes oder installiertes Computer-Algebra-System (CAS)
- Tabellen- und Formelsammlung ohne ausführliche Musterbeispiele (im Unterricht eingeführt)
- Zeichengeräte
Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung 2006 wird auf die nachstehenden Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen, die den allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vorliegen:
- „Einsatzbeispiele für grafikfähige Taschenrechner im Physikunterricht“ (erschienen 1998), daraus die Abschnitte 3.1.1, 3.1.2, 3.2 und 3.3;
- „Abiturähnliche Aufgaben bei Verwendung des grafikfähigen Taschenrechners für den Physikunterricht“ (erschienen 1999);
- „Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.2.
- 4
- Fach S p o r t
Leistungskurs Sport
Struktur der Prüfungsarbeit
Der Text für 1998 wird im Teil A (Sporttheorie) ergänzt durch:
Arbeitszeit
240 Minuten
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Der Text für 1998 wird ersetzt durch
Sportmotorische Grundlagen
- Personale Leistungsvoraussetzungen
- Motorische Ontogenese
Trainingsmethodische Grundlagen
- Prozesse und Funktionen der Leistungsentwicklung und des Lernprozesses
- Grundlagen der Trainingsmethodik
- Methodik der Ausbildung motorischer Fähigkeiten
- Methodik der Ausbildung sporttechnischer Fertigkeiten
- Wettkämpfe und Wettkampfvorbereitung
Psychosoziale Grundlagen
- Soziale Aspekte des Sports
- Tätigkeit – Handlung – Leistung als Kategorien des Sports und der Sportwissenschaft
Im Prüfungsteil A (Sporttheorie) sind die vorgenannten Themenbereichsanforderungen potenzielle Prüfungsstoffe.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Themenbereich | erreichbar BE |
---|---|
Der Text für 1998 wird präzisiert durch: | |
Themenbereich I (Sportmotorische Grundlagen) | 25 BE |
Themenbereich II (Trainingsmethodische Grundlagen) | 25 BE |
Themenbereich III (Psychosoziale Grundlagen) | 10 BE |
- 5
- R e l i g i o n
(für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
Leistungskurs Evangelische Religion
Der Text für 1998 wird bezüglich der Schwerpunkte ersetzt durch:
11/1
Biblische Aussagen zum Menschen in Auseinandersetzung mit modernen anthropologischen Positionen
11/II
Gottesbilder als Herausforderungen des Glaubens
12/I
Kirchliche Positionen zu gesellschaftlichen Herausforderungen seit der Reformation
12/II
Biblische Orientierungen christlicher Ethik und philosophische Ansätze zur Begründung sittlichen Handelns
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
Verbindlicher Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
Grundkurs Evangelische Religion
Arbeitszeit
210 Minuten
Struktur der Prüfungsarbeit
Wie Leistungskurs
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse und Einsichten
Analog Leistungskurs, aber mit graduellen Unterschieden hinsichtlich der Anforderungen und der Materialien
Es werden nachstehende Schwerpunkte genannt:
11/I
Gott in biblischer Rede und die Gottesfrage heute
11/II
Jesus Christus in historischer Forschung und theologischer Deutung
12/I
Christ sein im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft
12/II
Christliche Anthropologie und die Frage nach der Autonomie des Menschen
Erlaubtes Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Wie Leistungskurs
Leistungskurs Katholische Religion
Der Text für 1998 wird bezüglich der Schwerpunkte ersetzt durch:
11/I
Sittliche Botschaft der Bibel und Herausforderungen an Kirche im 21. Jahrhundert
11/II
Jesus Christus und die Gemeinschaft der Glaubenden
12/I
Das Gottesverständnis der Bibel und der Gottesglaube vor dem Forum der Vernunft
12/II
Freiheit und Verantwortung und ihre Bedeutung für ein sinnerfülltes Leben und Handeln
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
Verbindlicher Bewertungsmaßstab Anwendung der 60-BE-Skala
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
Grundkurs Katholische Religion
Arbeitszeit
210 Minuten
Struktur der Prüfungsarbeit
Wie Leistungskurs
Hinweise zum Prüfungsinhalt
Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse und Einsichten
Analog Leistungskurs, aber mit graduellen Unterschieden hinsichtlich der Anforderungen und der Materialien
Es werden nachstehende Schwerpunkte genannt:
11/I
Die Arbeit – ein zentrales Thema der katholischen Soziallehre
11/II
Die Botschaft Jesu und die Begründung von Kirche
12/I
Der Gottesglaube im Spannungsfeld von Glauben und Wissen
12/II
Grundzüge des biblischen Menschenbildes im Vergleich zu säkularen Sinnentwürfen
Erlaubtes Hilfsmittel für alle Prüfungsteilnehmer
Wie Leistungskurs
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Wie Leistungskurs
Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen
- 1.
- Ergänzungsprüfung zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum)
Teil A: Schriftlicher Prüfungsteil
Struktur der Prüfungsarbeit
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
Ein anspruchsvoller Text aus dem Gesamtwerk Ciceros im Umfang von ca. 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
- 3.
- Ergänzungsprüfung zum Nachweis von Hebräischkenntnissen (Hebraicum)
Arbeitszeit
Der Text für 1998 wird ersetzt durch:
180 Minuten
Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen
Der Text für 1998 wird ergänzt durch:
In den neuen Fremdsprachen werden während der Vorbereitungszeit die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Prüfungen zugelassen.
Dresden, den 25. Mai 2004
Raphaele Polak
Abteilungsleiterin