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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S. 52), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Einführung Technischer Baubestimmungen
(VwV TB)

Vom 15. Dezember 2017

I.

1.
Aufgrund des § 88a Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 588) geändert worden ist, werden die in der Anlage enthaltenen Technischen Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt.
2.
Die Technischen Baubestimmungen beruhen auf den durch das Deutsche Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen am 31. August 2017 bekanntgemachten Technischen Baubestimmungen. Es wurden die sich aus dem Landesrecht ergebenden notwendigen Anpassungen vorgenommen und durch Fettdruck gekennzeichnet.
3.
Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann abgerufen werden unter http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/bauvorschriften.htm.

II.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1) sind beachtet worden.

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen vom 2. März 2015 (SächsABl. SDr. S. S 166), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), außer Kraft.

Dresden, den 15. Dezember 2017

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2018 Nr. 2, S. 52
    Fsn-Nr.: 423-V18.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. Januar 2018

    Fassung gültig bis: 21. Januar 2021