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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen vom 30. Juni 2015 (MBl. SMK S. 252)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen

Vom 30. Juni 2015

I.

Ziffer VI Nummer 2 der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen vom 23. Juli 2008 (MBl. SMK S. 354), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895), wird wie folgt gefasst:

„2.
Über Erhebungen, die im Auftrag der OECD, der EU, der International Association for the Evaluation of Educational Achievement, des Bundes oder der Kultusministerkonferenz durchgeführt werden, entscheidet das Staatsministerium für Kultus. Über Erhebungen im Rahmen der Schulpraktischen Studien der Lehramtsstudenten, die nur an einer Schuleinrichtung durchgeführt werden, entscheidet die Schulleitung. In allen übrigen Fällen entscheidet die Sächsische Bildungsagentur.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 30. Juni 2015

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2015 Nr. 8, S. 252
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. August 2015

    Fassung gültig bis: 2. Juli 2020