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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung der Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung der Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV) vom 22. Juli 2004 (SächsABl. S. 815)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung der Sächsischen Gestütsverwaltung (SGV)

Vom 22. Juli 2004

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Errichtung der Sächsischen Gestütsverwaltung (VwVSGV) vom 4. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1220) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer V. Nr. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus:
 
a)
zwei Vertretern des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL),
 
b)
einem Vertreter des Staatsministeriums der Finanzen,
 
c)
dem Vorsitzenden des Fachbeirates.“
2.
In Ziffer VI Nr. 3 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Entscheidungen unterliegen dem Mehrheitsprinzip. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.“
3.
In Ziffer VI wird nach Nummer 7 folgende Nummer 8 angefügt:
 
„8.
Die Geschäftsordnung ist dem SMUL zur Bestätigung vorzulegen.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. Juli 2004

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Kuhl
Amtschef

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 33, S. 815

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. August 2004

    Fassung gültig bis: 29. April 2010